Verbesserungen in der Kindertagesförderung gelingen nur gemeinsam Oldenburg: Qualitätsverbesserungen müssen finanzierbar sein

Oldenburg: Qualitätsverbesserungen müssen finanzierbar sein

Nr.072-26  | 21.04.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

„Der Landesregierung sind unsere Kitas und weitere Qualitätsverbesserungen wichtig. Unser Ziel ist es, unter anderem die Erzieherinnen und Erzieher im System zu halten“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg mit Blick auf das angekündigte Volksbegehren zur Verbesserung der Situation in den Kindertageseinrichtungen im Land.

Neue Maßnahmen in der Bildung und Förderung können nur im Austausch miteinander und mit gemeinsam abgestimmten Zielen erarbeitet und umgesetzt werden. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Absenkung des Betreuungsschlüssels und zur Steigerung der Betreuungsqualität. „Deshalb befassen wir uns im Dialogprozess ‚Gute Kita 2030‘ mit den Kommunen, Trägern, Gewerkschaften, Eltern sowie den Erzieherinnen und Erziehern genau mit diesen Fragen. Hier besprechen wir auch einen konkreten Fahrplan, wie wir diese umsetzen können“, so die Ministerin weiter. „Die Dimension der Forderung im Volksbegehren von bis zu 800 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr sowie bis zu 13.000 zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern sind unrealistisch. Damit würden sich die Ausgaben für die Kindertagesförderung nahezu verdoppeln. Wir müssen zu einer machbaren und finanzierbaren Lösung kommen.“

 

Zum Schuljahr 2026/2027 setzt das Land schrittweise den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung um. Damit hat jedes Kind, beginnend bei den Erstklässlern, einen Anspruch auf eine 40-stündige Förderung inklusive der Ferienzeiten. Das ist eine Verbesserung gegenüber der bisher geltenden 35-stündigen Förderung und ein großer Schritt hin zu mehr Chancengleichheit sowie zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs bringt folgende Regelungen mit sich:

  • Alle Kinder erhalten automatisch eine 40-stündige Förderung. Für diese Förderung sind keine Nachweise mehr nötig. Lediglich eine formlose Anmeldung beim Jungendamt.
  • Bei Bedarf können Eltern weiterhin eine 50-stündige Förderung beim Jugendamt unter Nutzung der dort bereitgestellten Formulare beantragen.
  • Wir gehen davon aus, dass die 50-stündige Förderung weiterhin das Angebot ist, welches Eltern am häufigsten wählen werden.

Wie wichtig der Landesregierung auch die frühkindliche Bildung ist, zeigen die Verbesserungen für die Kinder, Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher, die in den letzten Jahren erreicht worden sind:

  • Über 1.200 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher konnten durch mehr Landesgeld eingestellt werden, um den Mindestpersonalschlüssel in den Kitas umzusetzen.
  • Übernahme der Sprachkitas in die Landesförderung.
  • Schrittweise Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses von 1:18 auf 1:14.
  • Beitragsfreiheit für alle Kinder in Krippe, Kita, Kindertagespflege, Hort und Ferienhort entlastet die Familien. Eltern sparen je Kind bis zu 18.000 Euro an Betreuungskosten.
  • Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird für Grundschulkinder der Rechtsanspruch auf einen Hortplatz schrittweise eingeführt. Dieser gilt unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern. 
  • Kitas in MV haben die längsten Öffnungszeiten bundesweit und  bieten den Eltern eine hohe Verlässlichkeit durch wenige Schließtage im Jahr.

„Weitere Qualitätsmaßnahmen, besonders in der Krippe, sind weiterhin dringend notwendig. Dies kann jedoch nur schrittweise, mit Augenmaß und gemeinsam mit den Kommunen erfolgen“, sagt Simone Oldenburg.