Bergung Buckelwal: Neues Konzept wird rechtlich geduldet
Für den vor der Insel Poel gestrandeten Buckelwal hat die vor Ort agierende private Initiative ein neues Konzept zur möglichen Bergung des Tieres vorgelegt. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat dieses Konzept geprüft und wird die geplanten Maßnahmen rechtlich dulden.
„Wir haben geprüft, ob rechtliche Gründe gegen das Vorhaben sprechen. Das ist nach derzeitigem Stand nicht der Fall“, erklärte Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Deshalb werden wir die Maßnahmen dulden. Maßstab unserer Bewertung bleibt der Tierschutz sowie die Frage, ob die Umsetzung ohne zusätzliche Gefahren für Mensch und Tier erfolgen kann.“
Das Land erteilt keine Genehmigung, sondern bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzrechts ist es grundsätzlich zulässig, einem hilflosen Wildtier Hilfe zu leisten. Ein behördliches Einschreiten kommt nur in Betracht, wenn konkrete Gefahren für das Tierwohl oder die Sicherheit bestehen.
Tierschutzrechtlich wurde das Konzept unter dem Maßstab geprüft, dass einem Tier keine Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne sogenannten „vernünftigen Grund“ zugefügt werden dürfen. Ein solcher kann im vorliegenden Einzelfall gegeben sein, wenn die Maßnahme darauf abzielt, dem Tier eine reale Chance zu eröffnen, in eine für ihn bessere Situation verbracht zu werden.
Im Rahmen der Prüfung wurde insbesondere berücksichtigt, dass das neue Konzept im Vergleich zu bisherigen Ansätzen eine schonendere Vorgehensweise vorsieht. Der Wal soll während des Transports in einer wassergefüllten Umgebung bewegt werden, die den Eingriff in das Tier reduziert.
Zugleich wurde abgewogen, dass auch ein Unterlassen von Maßnahmen für das Tier mit anhaltendem Leiden unbestimmter Dauer verbunden sein kann. Die fachlichen Einschätzungen zum weiteren Vorgehen sind dabei nicht einheitlich. Während wissenschaftliche Gutachten eine zurückhaltende Bewertung nahelegen, sehen die vor Ort tätigen Tierärztinnen und Tierärzte den Wal trotz seines kritischen Zustands als grundsätzlich belastungsfähig an und bewerten den Transportversuch als vertretbar.
„Wir haben es hier mit einer Ausnahmesituation zu tun, die in dieser Form weltweit kaum dokumentiert ist. Gerade deshalb wägen wir sehr sorgfältig ab – zwischen dem Risiko eines Eingriffs und dem Risiko, nichts zu tun“, so Backhaus.
Vor diesem Hintergrund sind derzeit keine Gründe erkennbar, die ein behördliches Einschreiten rechtfertigen würden. Voraussetzung bleibt, dass die Maßnahmen kontinuierlich überprüft und bei Anzeichen einer unverhältnismäßigen Belastung des Tieres unverzüglich angepasst oder beendet werden.
Die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen liegt weiterhin bei der privaten Initiative.
Der Gesundheitszustand des Wals bleibt insgesamt weiterhin kritisch. Das Tier ist seit Anfang März in der Ostsee unterwegs und mehrfach in Mecklenburg-Vorpommern gestrandet. Es zeigt weiterhin Lebenszeichen, ist jedoch insgesamt stark geschwächt.
Umweltminister Backhaus, der sich gestern früh selbst im Wasser am Wal war, beschreibt den aktuellen Eindruck so: „Der Wal atmet derzeit in Abständen von etwa drei bis vier Minuten, der Herzschlag ist regelmäßig, und das Tier zeigt Bewegungen der Flipper. Gleichzeitig sind deutliche Verletzungen an der Haut erkennbar, die teilweise bereits sichtbare Heilungsprozesse zeigen. Das ändert nichts daran, dass sich das Tier weiterhin in einem kritischen Zustand befindet.“
Aktuelle Maßnahmen am Tier sind zudem durch äußere Bedingungen erschwert. Starker Wind behindert derzeit die Arbeiten vor Ort. Eine geplante Blutabnahme konnte bislang nicht erfolgreich durchgeführt werden.
Unabhängig von den geplanten Maßnahmen besteht weiterhin die Möglichkeit, dass sich der Wal durch veränderte Bedingungen – insbesondere steigende Wasserstände – eigenständig freischwimmen kann.
„Unser Ziel ist es, verantwortungsvoll zu handeln und alle Entscheidungen konsequent am Wohl des Tieres auszurichten“, so Backhaus abschließend.