Todesfall in der Sicherungsverwahrung Bützow

Heute ist ein 67-jähriger Sicherungsverwahrter verstorben. Es gibt keine Anzeichen auf Suizid oder Fremdeinwirkung.

Nr.37/26  | 28.04.2026  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Am heutigen Mittag ist in der Sicherungsverwahrung der JVA Bützow ein 67-jähriger Untergebrachter leblos in seinem Wohnraum aufgefunden worden. Trotz sofort eingeleiteter Reanimation durch die Bediensteten hat der unverzüglich verständigte Notarzt nur noch den Tod feststellen können. Nach jetzigen Erkenntnissen gibt es keine Hinweise auf einen Suizid oder Fremdverschulden. Eingeschaltet wurde routinemäßig die Gerichtsmedizin und die Staatsanwaltschaft.

Der Mann befand sich seit vier Jahren in Sicherungsverwahrung.  Er galt trotz vollständig verbüßter Haft als weiterhin gefährlich. Das vorläufige Ende der Sicherungsverwahrung war für das Jahr 2032 angesetzt. Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen der Sicherungsverwahrung der JVA Bützow wird das Kriseninterventionsteam einbezogen.