Anteil der Streitigkeiten in der Nachbarschaft unter einem Prozent
Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Zahl der Verfahren vor den Amtsgerichten in Nachbarschaftssachen lag 2025 bei 100.“
Die Zahl der Zivilverfahren an den zehn Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist leicht gestiegen. Doch der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten in Zivilverfahren blieb gleich. Im Jahr 2025 hatten die Amtsgerichte in insgesamt 10.852 Zivilverfahren 100 Nachbarschaftsstreitigkeiten erledigt. Der Anteil lag somit wie schon im Jahr 2024 bei unter einem Prozent. Damals erledigten die Amtsgerichte 105 Nachbarschaftsstreitigkeiten von insgesamt 10.733 Zivilverfahren. In vergleichbaren Flächenländern wie zum Beispiel Brandenburg und Schleswig-Holstein sah es im Jahr 2024 ähnlich aus. Der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten lag laut Statistischem Bundesamt an Amtsgerichten in Brandenburg bei 0,8 Prozent, in Schleswig-Holstein bei 1,1 Prozent. Der Unterschied zu Mecklenburg-Vorpommern ist: In Brandenburg und Schleswig-Holstein gibt es ein separates Nachbarrechtsgesetz. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) maßgebend. Alle geltenden Regelungen können in der Broschüre zum Nachbarrecht „Wie sich Streit vermeiden lässt“ nachgelesen werden. Sie ist beim Ministerium kostenlos erhältlich oder online unter folgendem ->Link.
Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Das Zusammenleben in der Nachbarschaft ist offensichtlich weiterhin friedlicher als so manches Gefühl erahnen lässt. Auch wenn wir in vielen Situationen meinen, dass der Ton rauer geworden ist, so spiegelt sich das nicht in Nachbarschaftsstreitigkeiten wider. Großen Anteil am friedlichen Zusammenleben und an Kompromissen am Gartenzaun haben oftmals die engagierten und ehrenamtlichen Schlichterinnen und Schlichter in unserem Land. Den rund 220 Schiedsleuten in den 119 Schiedsstellen der Kommunen gilt dabei großer Dank. Gerade wurden am Amtsgericht Rostock acht neue ehrenamtliche Schiedsleute verpflichtet. Sie zeigen, dass der Gang zum Gericht der wirklich letzte Ausweg ist. Das ist gut so. Ein Urteil des Gerichts kann die Streitigkeit in der Nachbarschaft oftmals nicht lösen. Miteinander reden ist unersetzbar“, so Justizministerin Bernhardt.