Landtag unterstützt Initiative für sexuelle Selbstbestimmung
Justizministerin Jacqueline Bernhardt zum ->TOP30 der Fraktionen der SPD und DIE LINKE: „Ich trete für den Grundsatz ‚Ja heißt Ja‘ ein.“
„Sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar. Sie ist Ausdruck von Würde, Freiheit und körperlicher Integrität. Sie fällt unter den Schutz des Rechtsstaats. Genau darum geht es in diesem Antrag: um wirksameren Schutz vor sexualisierter Gewalt, um die Weiterentwicklung unseres Sexualstrafrechts und um klare Antworten auf digitale Gewalt. Deshalb unterstütze ich diesen Antrag ausdrücklich“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE „Sexuelle Selbstbestimmung wirksam stärken – Stark machen für eine konsensuale Zustimmungslösung im Sexualstrafrecht und einen wirksamen Schutz vor digitaler Gewalt“. Drs. 8/6482
„Zehn Jahre nach der wichtigen Reform des Sexualstrafrechts und dem Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘ müssen wir einen Schritt weitergehen, um noch wirksameren Schutz zu gewährleisten. Die Wirklichkeit zeigt: Wer sexuelle Gewalt erlebt, kann nicht immer so reagieren, dass der entgegenstehende Wille klar nach außen tritt. Viele Menschen erstarren. Sie schweigen aus Angst. Sie passen sich an, weil sie die Situation überleben wollen. Schock, Trauma, Abhängigkeit oder Druck können dazu führen, dass Betroffene in diesem Moment nicht klar widersprechen können. Wenn unser Recht solche Realitäten nicht ausreichend erfasst, dann müssen wir prüfen, ob es weiterentwickelt werden muss. Darum unterstütze ich die Initiative ‚Ja heißt Ja‘ und somit auch den Antrag der Regierungsfraktionen“, so die Ministerin.
„Schweigen ist kein Ja. Erstarren ist kein Ja. Unsicherheit ist kein Ja. Es gibt Missverständnisse, die wir klar benennen müssen. Zustimmung muss freiwillig, eindeutig und widerruflich sein. Sie darf nicht aus Schweigen, Angst, Druck, Erstarren oder bloßer Passivität abgeleitet werden. Nicht die betroffene Person soll erklären müssen, warum ihr entgegenstehender Wille im Moment des Übergriffs nicht nach außen treten konnte. Das ist kein radikaler Gedanke. Das ist gegenseitiger Respekt“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.
„Natürlich muss jede Reform rechtsstaatlich präzise sein. Das Strafrecht braucht klare und praktikable Tatbestände. Es braucht die Unschuldsvermutung. Und es braucht den Bestimmtheitsgrundsatz. Aber diese Grundsätze dürfen nicht gegen den Schutz sexueller Selbstbestimmung ausgespielt werden. Wir müssen sorgfältig prüfen, wie Schutzlücken geschlossen werden können. Der Antrag fordert unseren Einsatz auf Bundesebene, dass die Evaluation des reformierten § 177 Strafgesetzbuch endlich vorgelegt wird. Der Antrag fordert auch, auf dieser Grundlage zu prüfen, ob und wie eine konsensuale Zustimmungslösung im deutschen Sexualstrafrecht verankert werden kann. Das ist verantwortungsvoll. Das ist sachgerecht. Es entspricht auch dem Gedanken des Artikel 36 der Istanbul-Konvention, der die Strafbarkeit nicht einverständlicher sexueller Handlungen fordert und verlangt, dass das Einverständnis freiwillig und im Lichte der Gesamtumstände beurteilt erteilt wird. Auf körperliche Gegenwehr kommt es gerade nicht an.“
Gleichstellungsministerin Bernhardt weist auch darauf hin: „Sexuelle Selbstbestimmung beschränkt sich nicht nur auf den analogen Raum. Wir müssen auch den digitalen Raum absichern. Wir brauchen den wirksamen strafrechtlichen Schutz vor pornografischen Deepfakes und effektive Löschungsinstrumente. Daher war es gut, dass im März der Bundesrat eine Entschließung auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern gefasst hat mit dem Ziel, sogenannte Deepfakes unter Strafe zu stellen. Somit unterstützen wir aktiv wir die Initiative der Bundesministerin der Justiz für einen Schutz vor sexualisierter digitaler Gewalt. Sexuelle Selbstbestimmung bedeutet: Mein Körper gehört mir. Meine Grenzen gelten. Meine Zustimmung zählt. Meine Würde endet nicht im digitalen Raum. Das ist moderner Rechtsstaat.“