Mecklenburg-Vorpommern will über den Bundesrat Entbürokratisierung erreichen

Nr.22-26  | 08.05.2026  | FM  | Ministerium für Finanzen und Digitalisierung

Mecklenburg-Vorpommern hat heute mehrere Initiativen in den Bundesrat eingebracht, die u.a. auf eine spürbare Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung sowie auf eine Beschleunigung von Investitionsvorhaben abzielen.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärt dazu: „Wir müssen in Deutschland endlich aufhören, über Entbürokratisierung zu reden, sondern sie machen. Nur mit unserem Tun können wir die Wirtschaft entlasten. Ich bitte den Bund und die Bundesländer konkret darum, dass wir gemeinsam die Wirtschaft durch die Aussetzung von Berichtspflichten bis Ende 2027 entlasten und es ermöglichen, dass öffentliche Ausschreibungen deutlich beschleunigt werden: durch eine Verzehnfachung von EU-Ausschreibungsgrenzwerten und eine rechtsichere Nachrücker-Regelung im Ausschreibungsverfahren.“

Eine Initiative fordert eine Reform des Vergaberechts unter dem Leitgedanken „Effizienz durch Deregulierung“. Das Ziel ist eine Entbürokratisierung des Vergaberechts, die eine Beschleunigung, Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren bewirken soll. 

Konkret soll es künftig nach einer Vergabeentscheidung möglich sein, im Falle einer Insolvenz oder Kündigung des erstplatzierten Auftragnehmers ohne neues Vergabeverfahren direkt auf den Zweitplatzierten des ursprünglichen Wettbewerbs zurückgreifen zu können statt wie heute neu ausschreiben zu müssen. Dadurch können kostspielige und langwierige Verzögerungen durch Neuausschreibungen vermieden und Projekte ohne längere Unterbrechung fortgeführt werden.

Außerdem fordert Mecklenburg-Vorpommern eine deutliche Anhebung der EU-Schwellenwerte. Die bestehenden Schwellenwerte führen zunehmend dazu, dass auch kleinere und mittlere Vorhaben in aufwendige EU-weite Vergabeverfahren fallen, die regelmäßig bis zu einem Jahr dauern. Das Land fordert daher eine Anhebung der EU-Schwellenwerte um mindestens das Zehnfache, also auf mindestens über 2 Mio. Euro für Dienstleistungen und über 50 Mio. Euro für Bauvorhaben. Ziel ist es, Vergabeverfahren zu deregulieren, Ressourcen zu schonen und Investitionen schneller umzusetzen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen tragen nicht nur zum Bürokratieabbau bei, sondern stärken auch die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und setzen dringend benötigte Wachstumsimpulse.

Eine weitere Initiative richtet sich gezielt gegen die zunehmende Belastung der Wirtschaft durch Berichtspflichten. Diese soll durch ein befristetes Moratorium für bestimmte nationale Berichtspflichten bis Ende 2027 entlastet werden.

Zudem sollen alle bestehenden Berichtspflichten systematisch auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden, um nur solche Berichtspflichten beizubehalten, die wirklich notwendig, verhältnismäßig und effizient sind.