Wiedereinstieg in die Kinoinvestitionsförderung im Bundesrat

Kinos sind bundesweit wichtiger Bestandteil des kulturellen Angebots - Länder fordern mehr Engagement des Bundes

Nr.076/26  | 08.05.2026  | WKM  | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

Auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns sowie der Mitantragsteller Hessen, Saarland, Bremen, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hamburg hat sich die Länderkammer in ihrer 1065. Sitzung die Wiederaufnahme und Verstetigung des Förderprogramms „Zukunftsprogramm Kino“ befasst.

 

Die Kulturministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommerns betonte ihn ihrer Rede:

„Kinos sind Kulturorte und für viele Menschen unverzichtbar, um Kultur vor Ort erleben zu können. Das gilt ganz besonders für ländliche Regionen. Hier betreiben oft Filmbegeisterte mit großem Engagement kleine Kinos mit kreativen Programmen. Sie sind auf Unterstützung angewiesen, um den gestiegenen Anforderungen an Energieeffizienz, Barrierefreiheit und technische Ausstattung gerecht zu werden. Ein verlässliches und adäquat ausgestattetes Förderinstrument für Investitionen ist daher unverzichtbar, um die Zukunft unserer Kinolandschaft zu sichern“, erklärt Ministerin Martin „Es ist deshalb eine absolut falsche Entscheidung des BKM gewesen, das bewährte Zukunftsprogramm Kino erst zu kürzen und dann ganz abzuschaffen. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir die Mittel für die bisherige Kofinanzierung im Haushalt verstetigt und leisten damit unseren Beitrag für die Kinolandschaft im Land. Ich hoffe nun sehr, dass die Bundesregierung umsteuert und ihren Anteil an der Kinoinvestitionsförderung wieder beisteuert.“ 

 

Das „Zukunftsprogramm Kino“ des Bundes war im Jahr 2022 noch mit 25 Millionen Euro ausgestattet. In 2024 wurde es auf 10 Millionen Euro reduziert und 2025 vollständig eingestellt. Nach dem Auslaufen ist eine Förderlücke entstanden, die durch die Kinoprogrammprämie „Liebling Kino“ in Höhe von nur 7 Millionen Euro nicht aufgefangen werden kann, da damit Impulse im Bereich der Programmgestaltung und Publikumsansprache gesetzt werden, nicht aber Kinoinvestitionen gefördert werden. Ein wieder aufgelegtes „Zukunftsprogramm Kino“ oder ein Nachfolgeprogramm muss nach dem Willen der Länder die Kinos vor allem bei Maßnahmen unterstützen, die zur Energieeffizienz beitragen, die Barrierefreiheit, die Aufenthaltsqualität und Publikumsbindung oder die technische Ausstattung verbessern.

 

Im Landeshaushalt Mecklenburg-Vorpommern sind für Kinoinvestitionen im Landesprogramme „Film ab!“ jährlich 750.000 Euro vorgesehen. Über die MV Filmförderung GmbH können flexibel Bundesmittel – sofern vorhanden – kofinanziert oder eigenständige Förderungen gewährt werden. Dabei werden auch nichtgewerbliche Kinos einbezogen; Förderquoten von bis zu 90 % sind möglich, um die regionale Kinoinfrastruktur zu sichern.
Außerdem fördert Mecklenburg-Vorpommern die Kinokultur mit der jährlichen Verleihung eines Kinopreises in sechs Kategorien mit einem Gesamtvolumen von 100.000 Euro an gewerbliche und nicht-gewerbliche Kinos.

 

Der Antrag wird nun in den Bundesratsausschüssen für Kulturfragen sowie für Finanzen und dem Wirtschaftsausschuss zur weiteren Befassung zugeleitet.