Mehr Leben in Auenlandschaften dank neuer Förderrichtlinie
Die Bundesregierung hat aus Bundesmitteln ein neues Förderprogramm zur Renaturierung von Auen an kleineren Flüssen gestartet. Mit der Förderrichtlinie werden Projekte unterstützt, die naturnahe Flüsse und Auen wiederherstellen, um deren Klimaschutzleistung und Resilienz zu stärken.
„Intakte Auen wirken wie natürliche Schwämme: Sie puffern Hochwasser ab, speichern wertvolles Wasser für Dürrezeiten und sind hocheffiziente Treibhausgas-Senken, die Kohlenstoff langfristig binden können. Gleichzeitig schaffen sie Erholungsorte in den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Außerdem soll mit der neuen Förderung wieder mehr Leben in Auenlandschaften zurückkehren. Denn die Maßnahmen haben einen vielfachen Nutzen für Mensch und Natur: Intakte Auenlandschaften bieten Erholung, sie sind aber auch Wanderwege für zahlreiche Tierarten. Außerdem sind sie wichtig für die Bildung von Grundwasser, denn sie schützen vor Hochwasser und binden Kohlenstoff, was zum Klimaschutz beiträgt“, sagt Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.
Das Förderangebot wird aus Mitteln zur Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) finanziert. Dafür stehen deutschlandweit zunächst 59 Millionen Euro zur Verfügung. Beratung und Unterstützung beim Förderverfahren bietet das von Bund und Land geförderte ANK-Regionalbüro Mecklenburg-Vorpommern im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV.
Förderberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in Deutschland, insbesondere: Kommunen und Kommunalverbände, Wasser- und Bodenverbände, Landesbehörden des Schutzgebiets-, Naturschutz- und Landschaftsschutzes, Träger der Unterhaltungslast und des Ausbaus von Gewässern sowie Stiftungen und Vereine, die dem Förderzweck der Richtlinie entsprechen.
Die Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent, bei Ländern bis zu 50 Prozent. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 10 Millionen Euro.
Eine angemessene Eigenbeteiligung ist erforderlich. Die dauerhafte Einbringung von Flächen kann auf den Eigenanteil oder Drittmittelanteil angerechnet werden. Der Umfang barer Eigenmittel bzw. Drittmittel soll fünf Prozent nicht unterschreiten. Bei Projekten von landesweiter Bedeutung kann beim Land Mecklenburg-Vorpommern die Übernahme des Eigenanteils beantragt werden.
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur Auenrenaturierung an Fließgewässern, die nicht zu den Bundeswasserstraßen zählen, insbesondere:
- die Entwicklung von gewässer- und auentypischen Lebensräumen
(z. B. kohlenstoffreiche Feuchtgebiete, Feuchtgrünland, Auenwälder).
- die Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern und Mündungsbereichen.
- die Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse (z.B. Rückbau von Entwässerungsanlagen wie Gräben und Drainagen).
- die Entfernung, Schlitzung oder Rückverlegung von Verwallungen und Uferdämmen zur Förderung der natürlichen Ausuferung und Wiedervernässung.
- die Entwicklung standortgerechter Nutzungen zur Steigerung der Kohlenstoffspeicherung.
- der Grunderwerb von Flächen zur Maßnahmenumsetzung und zu Tauschzwecken.
- Flankierende Maßnahmen wie Vorstudien, externe Moderation und projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Das Verfahren verläuft zweistufig. In Stufe eins wird zunächst eine Projektskizze eingereicht. Diese können ganzjährig eingereicht werden. In Stufe 2 folgt bei positiver Bewertung der Skizze die Aufforderung zum förmlichen Förderantrag.
Details zur Förderung, den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie bei der Projektträgerin ZUG gGmbH:
https://www.z-u-g.org/ank-auen/.
Anlagen
Förderrichtlinie Auenrenaturierung
(PDF, 0,15 MB)
Förderrichtlinie Auenrenaturierung