MV startet Bundesratsinitiative „Femizid als Mordmerkmal“
Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Eine entsprechende Ergänzung von § 211 StGB würde den Schutz für Frauen stärken.“
„Wir brauchen eine gesetzliche Klarstellung: Wenn Frauen getötet werden, weil sie sich trennen wollten, weil sie widersprachen oder selbstbestimmt leben wollten, dann muss das Strafrecht diese Tatmotive als besonders verwerflich erfassen. Das Strafrecht darf diese Motivlage nicht länger im Ungefähren lassen. Trennungstötungen weisen regelmäßig einen geschlechtsspezifischen Hintergrund auf und sind als Femizide einzuordnen. Geschlechtsbezogene Tatmotive müssen darum im Mordtatbestand ausdrücklich berücksichtigt werden. Wir als Landesregierung bringen daher eine Bundesratsinitiative auf den Weg mit dem Ziel, das Strafrecht zu ändern. Diesen Auftrag hat uns der Landtag in der letzten Sitzung mitgegeben“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung.
„Die Zahlen sind erschreckend und sie verändern sich nicht: Nahezu täglich wird eine Frau oder ein Mädchen Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts. 308 Frauen und Mädchen wurden im Jahr 2024 getötet. Über die Hälfte der weiblichen Opfer wurde im sozialen Umfeld getötet, mehr als ein Drittel durch den aktuellen oder früheren Partner, die ganz überwiegend männlich sind. Diesen Verbrechen gehen Besitzdenken, Kontrolle und patriarchale Vorstellungen voraus. Sie entstehen dort, wo Männer den Verlust von Macht und Verfügung über eine Frau nicht akzeptieren. Wenn das Strafrecht diese Verbrechen klar benennt, sendet das ein Signal an die Justiz, an die Gesellschaft und an potenzielle Täter und Täterinnen“, so Justiz- und Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt weiter.
„Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, das Strafgesetzbuch zu überprüfen. Im Recht der vorsätzlichen Tötungsdelikte (§§ 211 ff. StGB) soll sichergestellt werden, dass geschlechtsbezogene Tatmotive, insbesondere Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit sowie patriarchale Herrschafts- und Besitzansprüche gesetzlich klarer erfasst und tatbestandlich präzisiert werden“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.