Backhaus: Landtag beschließt Änderung des Landesjagdgesetzes
Der Landtag MV hat heute in zweiter Lesung der Änderung des Landesjagdgesetzes zugestimmt. Vordringliches Ziel der Novelle sei es, schadstiftende Wölfe rechtssicher und gerichtsfest entnehmen zu können, erklärt der für die Jagd zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:
„Die Wiederbesiedlung Deutschlands durch den Wolf ist ein Erfolg des Artenschutzes. Dazu stehe ich als zuständiger Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns. Im Jahr 2000 wurde das erste Wolfsrudel in Deutschland bestätigt, in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2006. Im Monitoringjahr 2024/2025 hatten wir laut Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes 219 Rudel, 44 Paare und 14 territoriale Einzelwölfe in Deutschland nachgewiesen.
Mit der steigenden Zahl an Wölfen hat auch die Zahl der Übergriffe auf Weidetiere zugenommen. Zuletzt hatten wir deutschlandweit jährlich mehr als 1.000 Übergriffe auf Nutztiere, die dem Wolf zuzuordnen waren. Dabei wurden weit über 4.000 Weidetiere getötet oder verletzt. Schafe und Ziege sind dabei mit rund 90 % die am stärksten betroffenen Nutztierarten. Aber auch große Nutztiere wie Rinder und Pferde werden zunehmend von Wölfen angegriffen.
Kernanliegen unserer Anstrengungen muss es daher sein, die Übergriffe auf Nutztierhaltungen zu minimieren. Dabei dürfen wir aber den erreichten günstigen Erhaltungszustand der Art Wolf nicht außer Acht lassen und somit leichtfertig aufs Spiel setzen, weshalb der Aufstellung und Einhaltung von Managementplänen eine große Bedeutung zukommt. Deutschland hatte im Juli vergangenen Jahres gegenüber der Europäischen Kommission für die biogeographische Regionen kontinental der Europäischen Union, in der sich Mecklenburg-Vorpommern vollständig befindet, einen guten Erhaltungszustand für den Wolf gemeldet.
Im geänderten Bundesjagdgesetz ist die Regelung vorgesehen, dass im Falle des günstigen Erhaltungszustands und bei Vorliegen eines Managementplanes der zuständigen Behörde die Bejagung des Wolfes während der Jagdzeit erfolgen darf. Das Landesjagdgesetz für Mecklenburg-Vorpommern bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Behörde. Somit müsste jede einzelne untere Jagdbehörde für ihr Gebiet einen Managementplan verabschieden. Das ist für sie weder leistbar noch fachlich sinnvoll. Zielführend ist daher, durch die Änderung des Landesjagdgesetzes die oberste Jagdbehörde für die Erstellung eines landesweiten Managementplans zu bestimmen. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt als oberste Jagdbehörde ist die geeignetste Stelle, im Zusammenwirken mit Verbänden- und Behördenvertretungen in der AG Wolf den landesweiten Managementplan aufzustellen, der dann vor Ort regional-spezifisch angewendet werden kann. Das heißt, das Ministerium übernimmt zentral die Verantwortung in MV“, so Backhaus abschließend.