Landtag beschließt Klimaverträglichkeitsgesetz
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute das Klimaverträglichkeitsgesetz beschlossen. Damit erhält das Land erstmals einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung. Ziel ist es, Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2045 klimaneutral aufzustellen und die Folgen des Klimawandels wirksam zu begrenzen.
„Der Klimawandel ist längst keine abstrakte Zukunftsfrage mehr. Er verändert bereits heute unsere Küsten, unsere Wälder, unsere Landwirtschaft und unsere Lebensbedingungen. Mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz schaffen wir einen verlässlichen Rahmen, um unser Land zukunftssicher aufzustellen und die Lebensqualität auch für kommende Generationen zu erhalten“, erklärte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.
Deutschland stößt derzeit noch rund 650 Millionen Tonnen Treibhausgase pro Jahr aus. Auf Mecklenburg-Vorpommern entfallen davon rund 18 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Das Gesetz schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen, um diese Emissionen schrittweise zu senken und gleichzeitig die Folgen des Klimawandels wirksam zu begrenzen.
Das Gesetz verankert die Klimaneutralität bis 2045 erstmals gesetzlich und legt verbindliche Zwischenziele fest: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 26 Prozent, bis 2035 um 53 Prozent und bis 2040 um 78 Prozent reduziert werden. Grundlage dafür sind wissenschaftlich erarbeitete Zielpfade für alle relevanten Emissionssektoren.
Zugleich verpflichtet das Gesetz die Landesregierung zur Erarbeitung eines Klimaschutzplans mit konkreten Maßnahmen und Meilensteinen. Darüber hinaus werden die Klimaanpassungsstrategie des Landes, die Fachstelle für Klimawandel und Klimaanpassung sowie Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte für Landkreise und größere Städte gesetzlich verankert.
„Klimaschutz und Klimaanpassung gehören zusammen. Wir müssen Emissionen senken, aber wir müssen uns gleichzeitig auf häufigere Hitzewellen, längere Trockenperioden, Starkregenereignisse und den steigenden Meeresspiegel einstellen. Beides ist eine zentrale Zukunftsaufgabe für unser Land“, sagte Backhaus.
Eine besondere Rolle kommt dabei den Mooren zu. Entwässerte Moorböden verursachen rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen Mecklenburg-Vorpommerns und stellen damit die größte Einzelquelle klimaschädlicher Emissionen im Land dar. Das Gesetz stellt deshalb klar, dass dem Moorschutz ein überragendes öffentliches Interesse zukommt und das Land auf eine Beendigung der Moorentwässerung bis 2045 hinwirkt.
Backhaus betonte, dass der Gesetzentwurf im Zuge eines umfassenden Beteiligungsverfahrens weiterentwickelt wurde. Hinweise aus Landwirtschaft, Kommunen, Eigentümerschaft und Umweltverbänden seien in die aktuelle Fassung eingeflossen.
„Wir machen Klimaschutz mit klaren Aussagen und verbindlichen Zielen. Aber wir machen ihn mit Augenmaß. Klimaschutz darf nicht gegen die Menschen organisiert werden, sondern nur gemeinsam mit ihnen. Deshalb setzen wir auf Freiwilligkeit, auf Augenhöhe mit den Bodeneigentümern, den Landwirten und den Kommunen. Das zeigt: Wir machen Politik nicht mit der Brechstange, sondern mit den Menschen. Das ist ökonomisch, ökologisch und sozial das Prinzip der Vernunft.“
Der Minister verwies darauf, dass Mecklenburg-Vorpommern bereits heute eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnimmt. So stammen 87,7 Prozent der Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das Land produziert inzwischen nahezu dreimal so viel erneuerbaren Strom, wie es selbst verbraucht.
Auch beim Moorschutz gehört Mecklenburg-Vorpommern bundesweit zu den Vorreitern. Seit 1991 wurden rund 400 Moorschutzprojekte umgesetzt und etwa 34.000 Hektar Moorflächen wiedervernässt oder in ihrer hydrologischen Funktion verbessert. Allein über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz konnten rund 150 Millionen Euro zusätzliche Bundesmittel für Moor-, Küsten- und Naturschutzprojekte nach Mecklenburg-Vorpommern geholt werden.
Zur Unterstützung der Landnutzer wurden umfangreiche Beratungs- und Förderstrukturen aufgebaut. Mit der bundesweiten Paludi-Richtlinie stehen erstmals 1,75 Milliarden Euro für die Umstellung auf eine nasse Moorbewirtschaftung zur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern hat darüber hinaus als erstes Bundesland eine eigene Mooragentur eingerichtet.
Auch die Kommunen werden mit den Herausforderungen der Klimaanpassung nicht allein gelassen. Das Gesetz schafft die Grundlage für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte und stärkt die Unterstützung bei den Themen Hitzevorsorge, Starkregen, Dürre und Küstenschutz.
„Klimaschutz ist keine Belastung, sondern eine Investition in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Die Schäden des Klimawandels verursachen bereits heute erhebliche volkswirtschaftliche Kosten. Wer heute handelt, schützt Klima und Umwelt, stärkt zugleich aber auch Wirtschaft, Landwirtschaft, Kommunen und die Daseinsvorsorge. Unser Weg ist klar: ambitionierte Ziele, verbindliches Handeln und die feste Überzeugung, dass die Transformation nur gemeinsam mit den Menschen im Land gelingen kann.“