Hochschulen in MV werden modern aufgestellt
Landtag verabschiedet neues Hochschulgesetz
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat am Mittwoch (3.6.2026) das neue Hochschulgesetz des Landes beschlossen. Mit dem Gesetz werden die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern modern aufgestellt. Wissenschaftsministerin Bettina Martin, die den Gesetzentwurf für die Landesregierung ins Parlament eingebracht hatte, sprach von einem starken Signal für die Hochschulen.
„Es ist ein Gesetz für mehr Autonomie, für mehr Gerechtigkeit und für eine Stärkung unseres Hochschul- und Wissenschaftsstandortes im nationalen und internationalen Wettbewerb“, sagte Ministerin Martin. „Wir schaffen den rechtlichen Rahmen, damit unsere Hochschulen ihre Leistungs- und Innovationsfähigkeit weiterentwickeln können.“
Als eine der wichtigsten Neuerungen in dem Gesetz wird den Hochschulen für angewandte Wissenschaften – den bisherigen Fachhochschulen – das Promotionsrecht eingeräumt. In ausgewählten, forschungsstarken Fächern werden künftig Promotionen möglich sein. Diese geforderte Forschungsstärke wird durch ein externes, wissenschaftlich ausgewiesenes Gremium festgestellt. Das macht die Hochschulen für angewandte Wissenschaften deutlich attraktiver und stärkt ihre wissenschaftliche Reputation. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden so nicht mehr gezwungen sein, das Land für die Promotion zu verlassen.
Den beiden Universitätsmedizinen in Greifswald und Rostock wird es künftig durch das neue Hochschulgesetz leichter fallen, Bauvorhaben schnell, effektiv und kostengünstig umzusetzen. Sie erhalten die Bauherreneigenschaft für alle Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen. Bisher lag diese bei der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung (SBL). Für die Finanzierung der Maßnahmen werden die Unimedizinen künftig Kredite aufnehmen, die über den Landeshaushalt abgesichert werden. Ein Ausschuss mit Vertretern aus Finanz-, Gesundheits- und Wissenschaftsministerium begleitet die Bautätigkeiten. Überjährige Bauentwicklungsplanungen und Bauvorhaben über 100 Millionen Euro müssen dem Finanzausschuss des Landtages zur Zustimmung vorgelegt werden.
Auch wird die studentische Mitwirkung an den Hochschulen ausgebaut. Neben dem verpflichtend vorgesehenen studentischen Prorektorat wird der Aufgabenkatalog der Studierendenschaften geschärft und erweitert. Es wird zudem klargestellt, dass es zu ihren ausdrücklichen Aufgaben gehört, sich nicht nur für eine Verbesserung der Lehre, sondern auch für eine Verbesserung der Studienbedingungen einzusetzen.
Der freie Zugang zu Forschungsdaten wird gesetzlich verankert. Bereits im August des vergangenen Jahres hatte Wissenschaftsministerin Martin die Strategie des Landes zu Open Access – also dem freien Zugang zu wissenschaftlichen Forschungsergebnissen - angekündigt. Jetzt ist dieser freie Zugang Bestandteil des Gesetzes. „Gemeinsam mit den Hochschulen im Land werden durch Open Access Wissenschaftseinrichtungen gestärkt und im internationalen Wettbewerb eine noch größere Rolle spielen können“, so Martin. „Ziel ist es dabei, eine freie Zugänglichkeit (Open Access) und Nachnutzbarkeit von wissenschaftlichen Publikationen, publizierten Forschungsdaten und Kulturobjekten aus Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.“
Das neue Hochschulgesetz des Landes stärkt auch die Rolle der Gleichstellungbeauftragten auf den Fachbereichsebenen der Hochschulen. Ebenso wird das Studium familienfreundlicher. Für Studierende mit Kindern oder Pflegeverantwortung schafft es mehr Flexibilität im Nachteilsausgleich.