Landtag berät Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in MV

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt zum eingebrachten Gesetzentwurf: „Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache.“

Nr.53/26  | 03.06.2026  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes wurde in den Landtag eingebracht. Aus einem sehr wichtigen Grund: Weil wir handeln müssen. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Sie ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie ist Ausdruck von Macht, Kontrolle und Ungleichheit. Sie verlangt eine klare staatliche Antwort. Mit diesem Gesetzentwurf geben wir eine solche Antwort“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt am Abend im Landtag zu TOP 10 „Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes. ->Drucksache 8/6580

„Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den ersten Ländern mit einem konkreten Gesetzentwurf zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes. Das ist Ausdruck politischer Verantwortung. Wir brauchen die gesetzliche Grundlage jetzt, um im zweiten Halbjahr die Entwicklungsplanung, die Umsetzung und insbesondere die Finanzierung gemeinsam mit den Kommunen klären zu können. Das Bundesgesetz bereitet den Weg für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ab dem 1. Januar 2032. Zugleich werden die Länder ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet, ein ausreichendes, niedrigschwelliges, fachliches und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bereitzustellen. Diesen Auftrag setzen wir für Mecklenburg-Vorpommern um“, so Ministerin Bernhardt.

„Schon im November 2025 haben wir alle Landkreise und kreisfreien Städte eingebunden. Diese Einbindung erklärt, warum der Entwurf bereits jetzt vorliegt. Die Kommunen beteiligen sich heute mit rund 1,8 Millionen Euro an den bestehenden Hilfestrukturen. Diese Beteiligung soll nicht ausgeweitet, aber verlässlich fortgeführt werden, damit wir gemeinsam mit Landesmitteln und Bundesmitteln ein tragfähiges Finanzierungskonzept entwickeln können. Dieses Gesetz hat ein klares Ziel: Frauen und ihre Kinder, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind, sollen in Mecklenburg-Vorpommern verlässlich Schutz, Beratung und Unterstützung erhalten. Das ist kein bloßer formaler Nachvollzug von Bundesrecht. Es ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit, mehr Verlässlichkeit und mehr Schutz für Frauen und Kinder in unserem Land. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt sind keine Randphänomene. Sie sind bittere Realität“, erklärt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

„Mit sieben Schutz- und Beratungsregionen wollen wir eine Struktur schaffen, die regionale Besonderheiten berücksichtigt und zugleich ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zur Zahl der Frauen in den Regionen herstellt. Diese sieben Regionen sind der Rahmen für ein niedrigschwelliges, wohnortnahes und vernetztes Hilfesystem. Ziel ist, dass Betroffene in jeder Region Zugang zu Beratung, Schutz und Unterstützung finden. Ziel ist auch, dass die Einrichtungen vor Ort eng mit anderen Hilfsdiensten, Behörden und gesellschaftlichen Institutionen zusammenarbeiten. Denn Betroffene brauchen häufig nicht nur einen Schutzplatz. Es geht oft zugleich um Beratung, Kinder, Wohnung, Existenzsicherung, Gesundheit, Polizei, Justiz oder Jugendhilfe“, so Ministerin Bernhardt im Landtag weiter.

Das Hilfe- und Beratungsnetz in Mecklenburg-Vorpommern hält derzeit 32 Einrichtungen vor: Frauenschutzhäuser mit 153 Plätzen, Interventionsstellen, Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt, Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, Gewaltberatungsstellen und eine Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Zwangsverheiratung.

„Diese Strukturen leisten jeden Tag unverzichtbare Arbeit. Den Trägern, den Beschäftigten und allen, die in diesem Hilfesystem Verantwortung tragen, gilt mein ausdrücklicher Dank. Aber wir wissen auch: Der Bedarf ist größer. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, das Netz perspektivisch auszubauen. Nach jetzigem Planungsstand soll es bis 2032 insgesamt 38 Einrichtungen umfassen. Perspektivisch sollen die Schutz- und Beratungsregionen jeweils mindestens eine Einrichtung pro Einrichtungsart vorhalten mit Ausnahme der spezialisierten Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Zwangsverheiratung. Auch die Zahl der Frauenhausplätze soll weiterentwickelt werden. Die konkrete Ausgestaltung wird nun Teil der Entwicklungsplanung sein“, sagte Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.