Tag der Organspende: Drese wirbt für mehr Spendenbereitschaft und bekräftigt Forderung nach Widerspruchslösung

Nr.125  | 05.06.2026  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Anlässlich des bevorstehenden Tags der Organspende am 6. Juni hat Gesundheitsministerin Stefanie Drese dazu aufgerufen, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und die eigene Entscheidung klar zu dokumentieren. Zugleich erneuerte sie ihre Unterstützung für die Einführung einer Widerspruchslösung in Deutschland. „Organspende kann Leben retten und schwer kranken Menschen eine neue Perspektive schenken. Deshalb müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, die Zahl der Organspenden zu erhöhen“, erklärte Drese.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurden im Jahr 2025 in Mecklenburg-Vorpommern 66 Organe entnommen. Gleichzeitig konnten 20 Organe an Patientinnen und Patienten im Land transplantiert werden.

„Dem gegenüber steht aber weiterhin ein hoher Bedarf. So standen Ende 2025 allein in Mecklenburg-Vorpommern 201 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste“, unterstrich sie. Besonders groß ist mit 148 Wartenden dabei der Bedarf bei Nierentransplantationen. Darüber hinaus benötigen 30 Menschen eine Leber, 17 ein Herz, 14 ein Pankreas und sechs eine Lunge.

„Hinter jeder dieser Zahlen stehen Menschen, die auf eine lebensrettende Transplantation und ein neues Leben hoffen. Denen mit einer Transplantation neue Lebenszeit geschenkt werden könnte. Deshalb müssen wir aus meiner Sicht auch erneut über Maßnahmen wie die Einführung einer Widerspruchslösung unterhalten“, betonte sie.

Diese Regelung sehe vor, dass grundsätzlich jede volljährige Person als Organspenderin oder Organspender gilt, sofern sie zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. „Die Erfahrungen vieler europäischer Nachbarländer zeigen, dass die Widerspruchslösung zu einer höheren Verfügbarkeit von Spenderorganen beitragen kann. Gleichzeitig bleibt, und auch das ist mir wichtig, das Selbstbestimmungsrecht gewahrt. Denn selbstverständlich kann sich jede und jeder weiterhin und jederzeit gegen eine Organspende entscheiden. Auch im Rahmen der Widerspruchslösung”, unterstrich die Ministerin. 

Der Bundesrat hatte mehrmals Initiativen zur Einführung der der Widerspruchslösung bei der Organspende ergriffen, zuletzt im Herbst 2025 mit einem konkreten Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung, der dem Bundestag zugeleitet wurde. Die parlamentarische Beratung im Bundestag ist angelaufen.

Unabhängig von der gesetzlichen Regelung sei es deshalb wichtig, die eigene Haltung zur Organspende festzuhalten und mit Angehörigen darüber zu sprechen. Hierfür stehen sowohl der klassische Organspendeausweis als auch das bundesweite Organspende-Register zur Verfügung. Letzteres haben bislang bereits 559.095 Bürgerinnen und Bürger genutzt, um ihre Entscheidung zu dokumentieren. 

„Wer seine Entscheidung klar festhält, egal auf welchem Weg, schafft Klarheit. Für sich selbst, aber auch für die Angehörigen die ansonsten in einer enorm belastenden Situation eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen treffen müssen.  Der Tag der Organspende ist deshalb eine gute Gelegenheit, sich mit seinen eigenen Vorstellungen auseinanderzusetzen“, so Drese abschließend.

Wer noch keinen Organspendeausweis besitzt, kann diesen auch online bestellen. Alle Informationen zur Registrierung für das digitale Organspenderegister finden Sie unter dem folgenden Link: https://organspende-register.de/erklaerendenportal/