8. Sitzung der Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission in Schwerin

Nr.100/2026  | 05.06.2026  | IM  | Ministerium für Inneres und Bau

Vom 1. bis 3. Juni 2026 kamen im Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern Delegationen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zur 8. Sitzung der Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission zusammen. Den Sitzungsvorsitz führte das Bundesministerium des Innern. In der deutschen Delegation sind neben dem Bund auch die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen vertreten.

„Die erfolgreiche Durchführung der 8. Sitzung der Deutsch-Polnischen Grenzkommission zeigt, wie eng und konstruktiv Deutschland und Polen bei grenzbezogenen Fragen zusammenarbeiten“, betonte Innenminister Christian Pegel. „Mit ihrer Arbeit leistet die Kommission einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit und zur Wahrung der territorialen Integrität beider Staaten. Zugleich ist sie Ausdruck der engen deutsch-polnischen Partnerschaft und eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders entlang unserer gemeinsamen Grenze.“

Grundlage der Arbeit der Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission ist der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Vermarkung und Instandhaltung der gemeinsamen Grenze auf den Festlandabschnitten sowie den Gewässergrenzen und die Einsetzung einer Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission vom 16. September 2004. Hiernach hat die Ständige Deutsch-Polnische Grenzkommission den Auftrag, den Verlauf und den Vermarkungszustand der gemeinsamen Grenze regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Die deutsch-polnische Grenze hat eine Länge von 469 Kilometern und wird durch insgesamt 923 Grenzzeichen markiert. Die Ständige Deutsch-Polnische Grenzkommission nahm 2011 ihre Arbeit auf.

Im Jahr 2025 konnte der erste Zyklus der gemeinsamen Grenzüberprüfung nach dem Grenzvertrag mit der Unterzeichnung eines modernen Grenzurkundenwerkes durch Vertreter beider Staaten erfolgreich abgeschlossen werden. Im Mittelpunkt der Beratungen in Schwerin stand nun die Vorbereitung und Einleitung des zweiten Überprüfungszyklus. Die Delegationen beider Staaten verständigten sich über die organisatorischen und fachlichen Grundlagen für die kommenden Arbeiten und bekräftigten die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung der gemeinsamen Aufgaben.