Abfallwirtschaftliche Heraus­forderungen des Landes - Backhaus zieht Bilanz

Nr.176/2026  | 10.06.2026  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Anlässlich des Abfallwirtschaftsdialoges in Rostock bilanziert Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus die erreichten abfallwirtschaftlichen Ziele dieser Legislaturperiode. Gleichzeitig macht er deutlich, wo die Herausforderungen für die Zukunft liegen:

„In der Koalitionsvereinbarung hatten wir vor 5 Jahren unter anderem die Überarbeitung des Abfall-wirtschaftsplanes, die Bekämpfung illegaler Abfallentsorgungen und die Fortent­wicklung des Standortes der IAG in Selmsdorf vereinbart. Hierzu stelle ich fest: Der Abfallwirtschaftsplan liegt vor, die IAG wurde zu einem Kompetenzzentrum für Kreislaufwirtschaft und Energieversorger um entwickelt und der Standort entwickelt sich stetig weiter. Beim Punkt Bekämpfung illegalen Abfallent­sorgungen ist es mir wichtig, deutlich zu machen, dass wir mit uns zur Verfügung stehenden Mitteln, der privatwirtschaftliche Gewinnmaximierung durch strafbare Handlungen unbedingt unterbinden müssen. Es kann nicht sein, dass illegales Wirtschaften am Ende zur Übernahme von Beräumungskosten durch die öffentliche Hand - also dem Steuerzahler - führt. Das Beispiel der Beräumung des Standortes in Güstrow mit über 5 Mio. EUR an Entsorgungskosten liegt mir immer noch schwer im Magen. Deshalb sensibilisieren wir nicht nur regelmäßig alle Akteure, möglichst frühzeitig Anwachsen wilder Müllab­lagerungen entgegen zu treten. Mir ist bewusst, dass die behördliche Überwachung dafür schnell an personelle Grenzen stößt. Daher fordere ich auch die Wirtschaftsbeteiligten im eigenen Interesse und aus Wettbewerbsgründen auf, Missstände in der Abfallbewirtschaftung kritisch in den Blick zu nehmen und rechtzeitig mit eigenen Maßnahmen zu bekämpfen. Nur gemeinsam kommen wir hier voran.

Vor dem Blick auf die Zukunft ist aber ein Blick gegenwärtige Situation Abfallentsorgung in MV zu werfen. Das Landesamt hat dazu kürzlich die Daten zur Abfallwirtschaft 2024 veröffentlicht.

Über öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wurden 2024 insgesamt 732.462 t Abfälle entsorgt, davon waren 357.701 t Wertstoffe. Die Wertstoffmenge ist gegenüber dem Vorjahr um 6,6 % gestiegen. Auch die Masse an Restabfällen ist größer geworden. 374.761 t Restabfälle bedeuten eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 2,4 %. Erfreulich ist Entwicklung bei getrennter Erfassung Bioabfälle: 144.535 t stellen Steigerung um 14.667 t im Vergleich zum Vorjahr dar (+11,3 %). Im Jahr 2024 wurden deutlich weniger gefährliche Abfälle erzeugt. Im Vergleich zum Vorjahr sank das Aufkommen um fast 25 % auf 234.650 t. Die Mengen aus dem Bau- und Abbruchbereich nehmen hier den größten Anteil mit 93.666 t ein. Von den in MV erzeugten gefährlichen Abfällen wurde ca. ein Drittel in anderen Bundesländern entsorgt (entspricht 106.133 t). Gleichzeitig wurden in unserem Land insgesamt fast 300.000 t gefährliche Abfälle entsorgt. Das entspricht Abnahme von 11% zum Vorjahr. Im Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung wurden im Jahr 2024 insgesamt 70.282 t notifizierungspflichtige Abfälle (= genehmigungspflichtige Abfälle) aus anderen Staaten zur Entsorgung nach MV verbracht. Die importierte Abfallmenge ist gegenüber dem Vorjahr um 11,9 % zurückgegangen (2023: 79.802 t). Importiert wurde vor allem Altholz. Aus MV wurden im gleichen Zeitraum 48.081 t notifizierungspflichtige Abfälle ins Ausland verbracht (2023: 59.155 t). Dies entspricht einer Abnahme von 18,7 %.

In der täglichen Praxis wird Betrieb von Abfallbehandlungs­anlagen maßgeblich durch Genehmigungs- und Überwach­ungsverfahren gesteuert. Gerade bei mechanischen, biologischen oder thermischen Abfallbehandlung stehen wir in Praxis vor spezifischen immissionsschutzrechtlichen Herausforderungen: Hier gilt es, diffuse Staubemissionen bei Schüttgut-Umschlagung sowie Geruchsbelastungen bei der Behandlung organischer Fraktionen effektiv zu minimieren. Uns ist bewusst, dass die Umsetzung dieser anspruchsvollen technischen Anforderungen – etwa durch die Einhausung von Anlagenbereichen, die Installation leistungsstarker Absaugungen oder den Einsatz moderner Biofilter – für die Unternehmen oft einen erheblichen Kraftakt bedeutet. Umso wichtiger ist es, dass diese bundesein­heitlichen Vorgaben faire Wettbewerbsbedingungen für den gesamten Markt sichern. Gerade in diesem dynamischen Umfeld kommt einem verlässlichen und bundesweit möglichst einheitlichen immissionsschutzrechtlichen Vollzug eine besondere Bedeutung zu.

Die enge Zusammenarbeit der Länder in der der LAI leistet hierfür einen unschätzbaren Beitrag. Sie schafft die verlässliche Grundlage für Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Planungssicherheit – sowohl für die Behörden als auch für Sie, die Anlagenbetreiber. Daneben schafften neue europäische Vorgaben zunehmend einen anspruchsvollen, aber wichtigen Rahmen, um hohe Umweltstandards mit technologischer Innovation zu verbinden. Beispielhaft sei hier die Industrie­emissionsrichtlinie genannt. Sie bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung, den Betrieb und die Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Mit der Novellierung dieser Richtlinie steigen auch für Anlagen der Abfallwirtschaft die Anforderungen an Emissionsminderungen, Ressourceneffizienz und Transparenz. Dabei rücken insbesondere strengere Emissions­­grenzwerte sowie verpflichtende Einführung Umweltmanagementsystems stärker in Fokus. Dieser regulatorische Wandel eröffnet aber zugleich eine große Chance. Unternehmen, die frühzeitig auf moderne Technologien, effiziente Prozesse und nachhaltige Stoffkreisläufe setzen, stärken nicht nur den Umweltschutz, sondern sichern auch ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit. Herausforderung für uns alle besteht darin, die notwendigen Umweltstandards mit praktikablen und effizienten Verfahren zu verbinden. Deshalb werden auf europäischer, nationaler und Landesebene fortlaufend Verfahrens- und Bürokratieerleichterungen geprüft.

Als Länder begleiten wir Prozesse auf Bundesebene intensiv über Bundesrat, um sicherzustellen, dass Bundesrecht praxistauglich bleibt. Da es sich bei vielen Verordnungen und Vorschriften im Immissionsschutz um zwingendes Bundesrecht handelt, liegt unsere Kernaufgabe als Land im konsequenten und verlässlichen Vollzug vor Ort. Daneben sind digitale Prozesse und praxis­taugliche Vorgaben in unseren Landesbehörden wichtige Voraussetzungen, um Investitionen zu erleichtern und Innovationen schnell in die Umsetzung zu bringen. Dies sind große Herausforderungen, derer wir uns entschlossen annehmen.“