MV will Schutzlücke bei digitaler Gewalt für Kinder schließen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt zur Fachkonferenz am 11./12.06. in Hamburg einen entsprechenden Beschlussvorschlag ein.

Nr.58/26  | 10.06.2026  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Der strafrechtliche Schutz Minderjähriger im digitalen Raum muss dringend verbessert werden. Wir sehen Bedarf, das geltende Strafrecht gezielt zu ergänzen. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bringe ich daher einen Beschlussvorschlag ein, wonach die Bundesministerin der Justiz gebeten werden soll, unsere Handlungsempfehlung zu prüfen. Dass es eine Schutzlücke für Kinder im digitalen Raum geben könnte, haben bereits die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz am 5. März vermutet. Sie baten damals um Prüfung, ob die Anbahnung von Manipulationen, die zu selbstverletzenden Handlungen führen, unter Strafe gestellt werden kann. Den strafrechtlichen Teil dieses Prüfauftrags greifen wir mit unserem Beschlussvorschlag auf. Wir sehen Prüfbedarf, ob die Anbahnung von Manipulationen, die zu selbstverletzenden Handlungen führen, in dogmatisch tragfähiger und verfassungsrechtlich belastbarer Weise unter Strafe gestellt werden kann“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister wird in Hamburg am 11./12. Juni tagen.

„Welche Strukturen typische Konstellationen prägen, ist zuletzt im Hamburger ‚White-Tiger‘-Prozess sichtbar geworden. Es geht um Blackout- und Blue-Whale-Challenges, die Minderjährige in einer Sequenz von Aufgaben zu Eigenverletzungen bis hin zur Selbsttötung verleiten. Chats, in denen auf geäußerte Suizidgedanken nicht deeskalierend, sondern bestärkend reagiert wird. Pro-Ana- und Pro-Mia-Foren, die Essstörungen als Lebensstil propagieren. Systematisches Cybermobbing, das gezielt auf Selbstverletzung oder Suizid hinwirkt. Die Erscheinungen liegen in der Sache unterschiedlich. Was sie verbindet, ist ihre Struktur. Sie beginnen zunächst mit harmlos erscheinender Kontaktaufnahme, Vertrauensaufbau und der schrittweisen Verschiebung dessen, was der Minderjährige als Gefahr oder als Norm wahrnimmt. Auf genau diese Struktur ist das geltende Strafrecht nicht voll zugeschnitten.“, so Justizministerin Bernhardt.

„§ 176b StGB erfasst sexuelles Cybergrooming, § 238 StGB digitale Belästigungen. Solange die Einwirkung sich in dem vollzieht, was man als ‚Anbahnung‘ bezeichnen kann, bleibt sie vor der Schwelle der Strafbarkeit. Das ist kein Versehen des Gesetzgebers, denn das Verleiten zur eigenverantwortlichen Selbstschädigung ist insoweit nicht strafbar, etwa wenn ein Erwachsener auf einen Jugendlichen einwirkt, der die schädigende Wirkung seines Tuns durchaus erkennt, sich aber gleichwohl durch fortgesetzte manipulative Einwirkung dazu bestimmen lässt. Wir schlagen deshalb vor, die Bundesjustizministerin um die Prüfung eines eigenständigen Straftatbestands zu bitten“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt vor der JuMiKo.