Drese kritisiert Entwurf des GKV-Beitragsstabilitätsgesetzes
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns teilt die Sorgen der Krankenhäuser hinsichtlich des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Beitragsstabilitätsgesetzes für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die vorgesehenen Regelungen würden die finanzielle Situation vieler Kliniken weiter verschärfen und gefährdeten zugleich die Ziele der laufenden Krankenhausreform, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich der Protestaktion der Krankenhausgesellschaft MV am Mittwoch in Schwerin.
„Wir können die Kritik der Krankenhäuser und auch der niedergelassenen Ärzteschaft sehr gut nachvollziehen. Auch die Landesregierung ist mit dem Gesetzentwurf äußerst unzufrieden“, sagte Drese. „Versicherte, Beitragszahler, Leistungserbringer und Krankenkassen sollen zusätzliche Belastungen tragen, während der Bund seinen Zuschuss an die GKV zur Entlastung seines Bundeshaushalts reduziert. Das ist sozial unausgewogen, ungerecht und nicht vermittelbar.“
Besonders kritisch bewertet Drese die geplanten Einsparmaßnahmen im Krankenhausbereich. Betroffen sind unter anderem die Refinanzierung von Tarifsteigerungen beim Personal sowie die Finanzierung steigender Betriebskosten. Mit der geplanten dauerhaften Abschaffung des Ausgleichs tatsächlicher Kostensteigerungen bei Personal- und Sachkosten werde die sogenannte Meistbegünstigungsklausel faktisch zu einer „Meistbenachteiligungsklausel“, erklärte die Ministerin. Zusätzlich würden eine einprozentige Absenkung der Veränderungsrate in den Jahren 2027 bis 2029 sowie die Rückführung der Tariferhöhungsrate auf 50 Prozent die wirtschaftliche Lage der Kliniken weiter belasten.
„Diese Maßnahmen sind von vielen Krankenhäusern nicht zu stemmen. Sie können Kliniken in finanzielle Schieflagen bringen und das Insolvenzrisiko weiter erhöhen, zumal die Krankenhäuser durch die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel im Jahr 2026 bereits einen Beitrag von rund 1,8 Milliarden Euro zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze leisten“, so Drese. Möglichkeiten zur Entlastung hingegen, etwa mit Blick auf die Bürokratie, fehlten unterdessen im Gesetzesentwurf gänzlich“, kritisierte die Ministerin.
Drese äußerte zudem ihre große Sorge, dass durch das GKV-Gesetz die Ziele der Krankenhausreform mit einer gesteuerten Gestaltung der Versorgung gefährdet werden. „Von daher halte ich es für sinnvoller, eher mittel- und langfristige Maßnahmen wie die Krankenhausreform wie geplant umzusetzen, um die Ziele einer guten Gesundheitsversorgung mit den Zielen einer Begrenzung der GKV-Ausgaben in Einklang zu bringen“, verdeutlichte Drese.
Da die Unzufriedenheit aller Bundesländer über den Entwurf zum GKV-Beitragsstabilitätsgesetz groß ist, koordinieren nach Aussage von Drese die Bundesländer deshalb derzeit gemeinschaftlich ihr weiteres Vorgehen.
So werde sich die Gesundheitsministerkonferenz in dieser Woche intensiv mit dem Gesetzentwurf befassen. „Darüber hinaus soll im Bundesrat am Freitag ein zwischen den Ländern abgestimmter Antrag eingebracht werden“, so Drese. Mecklenburg-Vorpommern sei an der Erarbeitung des Antrags für die Ost-Flächenländer maßgeblich beteiligt.