Drese: GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in jetziger Form gesundheitspolitisch kontraproduktiv und sozial unausgewogen

Bundesrat fordert Nachbesserungen bei geplanter Gesundheitsreform des Bundes

Nr.134  | 12.06.2026  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Anlässlich der heutigen Beratung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes im Bundesrat hat Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese deutliche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert. Zwar unterstützten die Länder ausdrücklich das Ziel, einen weiteren Anstieg der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verhindern. Der vorliegende Entwurf setze jedoch nahezu ausschließlich auf pauschale Einsparungen und vernachlässige notwendige strukturelle Reformen.

„Der Gesetzentwurf ist ein reines Spargesetz. Statt die Ursachen der finanziellen Probleme in der GKV anzugehen, werden Ausgaben gedeckelt und dringend benötigte Leistungen eingeschränkt. Patientinnen und Patienten werden nicht zu zehn Prozent weniger krank, wenn man die Leistungen um zehn Prozent kürzt. Tatsächliche Bedarfe werden ignoriert, Angebote brechen weg. Dadurch wird sich die Situation zusätzlich verschärfen“, sagte Drese im Bundesrat.

Besonders kritisch bewertete die Ministerin die ungleiche Lastenverteilung. Während Versicherte, Patienten, Leistungserbringer, Beschäftigte und Krankenkassen zusätzliche Belastungen tragen müssten, ziehe sich der Bund aus seiner Finanzierungsverantwortung zurück. „Alle zahlen mehr, nur der Bund zahlt weniger. Das ist unausgewogen, unsolidarisch und für die Menschen nicht vermittelbar“, betonte Drese.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Bundeszuschuss am den Gesundheitsfonds um jährlich zwei Milliarden Euro gekürzt werden. Gleichzeitig werde die Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende lediglich geringfügig erhöht. Dadurch entstünden zusätzliche Belastungen für die Beitragszahlenden in Milliardenhöhe.

Mit Sorge blickt Drese zudem auf die vorgesehenen Einsparungen im Krankenhausbereich. Die geplanten Deckelungen bei der Refinanzierung von Tarifsteigerungen, Betriebskosten und Pflegebudgets gefährdeten insbesondere Kliniken in ländlichen Regionen. „Die Folgen wären mehr Arbeitsverdichtung, weniger Investitionen, steigende Insolvenzrisiken und letztlich eine schlechtere Versorgungsqualität“, warnte die Ministerin.

Als besonders ärgerlich bezeichnete Drese, dass das Gesetz im Widerspruch zu den Zielen der Krankenhausreform stehe. „Durch die drohende finanzielle Schieflage vieler Krankenhäuser, haben wir Länder die große und aus meiner Sicht berechtigte Sorge, dass hierdurch die Krankenhausreform mit einer gesteuerten Gestaltung der Versorgung gefährdet wird“, so die Ministerin.

Ein Hauptziel der Krankenhausreform ist die Steigerung der Effizienz und die bessere sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Nicht notwendige Operationen und Krankenhausaufenthalte können so vermieden werden. Das bringt dann auch echte Einsparungen in der Krankenversicherung.

„Gerade jetzt brauchen Krankenhäuser und Länder Planungssicherheit, um die notwendige strukturelle Transformation umzusetzen. Der Gesetzentwurf konterkariert diese Reformbemühungen und gefährdet deren Erfolg“, verdeutlichte Drese.

Die Gesundheitsministerin sprach sich stattdessen dafür aus, die Krankenhausreform konsequent umzusetzen, versicherungsfremde Leistungen aus der GKV herauszulösen und Bürokratie im Gesundheitswesen spürbar abzubauen. „Nur durch nachhaltige Strukturreformen lassen sich eine hochwertige Gesundheitsversorgung und eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft miteinander verbinden“, erklärte Drese.

Der Bundesrat hat die Bundesregierung deshalb aufgefordert, den Gesetzentwurf grundlegend nachzubessern.