Drese begrüßt Apothekenreform: „Wichtiger Schritt für eine starke und wohnortnahe Arzneimittelversorgung“
Bundesrat billigt Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz
Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat die heute im Bundesrat beschlossene Apothekenreform als wichtigen Beitrag zur Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Deutschland begrüßt.
„Die Apotheken vor Ort stehen seit Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem und personellem Druck. Gerade in ländlichen Regionen wird es zunehmend schwieriger, eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Mit der Reform setzen wir ein wichtiges Signal zur Stärkung der Apotheken und zur langfristigen Sicherung des bewährten flächendeckenden Versorgungsnetzes“, erklärte Drese in der Bundesratssitzung.
Die Ministerin betonte, dass das Gesetz nach intensiven Beratungen zwischen Bund und Ländern einen ausgewogenen Kompromiss darstelle. Ziel sei es gewesen, die Apotheken vor Ort wirtschaftlich zu stärken und gleichzeitig das System moderner, flexibler und patientennäher aufzustellen.
Positiv bewertet Drese die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen. „Apotheken werden künftig noch stärker in Prävention, Gesundheitsförderung und Medikationsmanagement eingebunden. Das stärkt ihre fachliche Kompetenz und verbessert die Versorgung der Patientinnen und Patienten“, so die Ministerin.
Auch die erweiterten Impf- und Testmöglichkeiten seien ein wichtiger Schritt, um Arztpraxen zu entlasten und den Zugang zu Gesundheitsleistungen zu erleichtern. „Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels müssen wir die Kompetenzen aller Gesundheitsberufe stärker nutzen. Davon profitieren die Menschen insbesondere im ländlichen Raum.“
Für Mecklenburg-Vorpommern ist nach Aussage von Drese die Einführung vergüteter Teilnotdienste von besonderer Bedeutung. „Teilnotdienste haben sich in unserem Land bewährt. Die vorgesehene Honorierung stärkt die Versorgungssicherheit und unterstützt die Apotheken vor Ort“, erklärte Drese.
Kritisch sieht die Landesregierung dagegen die Möglichkeit, Apothekerinnen und Apotheker zeitweise durch pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten vertreten zu lassen. Mecklenburg-Vorpommern hat deshalb hierzu eine Protokollerklärung abgeben. „Bei komplexen pharmazeutischen Fragestellungen bleibt die Expertise approbierter Fachkräfte unverzichtbar. Inhabergeführte Apotheken sind und bleiben das Rückgrat einer qualitativ hochwertigen Beratung und Versorgung“, sagte Drese zur Begründung.
Als entscheidenden Baustein für den langfristigen Erhalt des Apothekennetzes bezeichnete Drese zudem die vom Bund beschlossene Anhebung des Packungsfixums auf 9,50 Euro in zwei Stufen ab dem 1. Januar 2027. „Seit Jahren stehen steigende Kosten und wachsende Aufgaben einer unveränderten Honorierung gegenüber. Die Erhöhung schafft die dringend benötigte Finanzierungs- und Planungssicherheit für die Apotheken.“
Drese zeigte sich überzeugt, dass die Reform die Apotheken nachhaltig stärkt: „Apotheken bleiben Garanten für eine niedrigschwellige, qualitativ hochwertige Versorgung und ein unverzichtbarer Bestandteil eines wohnortnahen Gesundheitssystems.“