„Geschlechtsbezogene Tatmotive sollen sachgerecht erfasst werden“

Mecklenburg-Vorpommern brachte heute in den Bundesrat einen entsprechenden Entschließungsantrag ein. ->Drs.345/26

Nr.60/26  | 12.06.2026  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Mecklenburg-Vorpommern hat heute in den Bundesrat eine Initiative eingebracht, die ein ernstes und schmerzhaftes Thema betrifft: die Tötung von Frauen aufgrund geschlechtsbezogener Motive. Es geht um Fälle, in denen Frauen getötet werden, weil sie sich trennen oder selbstbestimmt leben wollten oder weil der Täter die Entscheidung der Frau nicht akzeptiert hat und glaubte, über ihr Leben, ihre Freiheit und am Ende sogar über ihren Tod bestimmen zu können. Diese Taten sind die extremste Form geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Sie sind Ausdruck von Besitzdenken, Kontrolle und patriarchalen Herrschaftsvorstellungen. Es geht um einen menschenverachtenden Machtanspruch“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Sitzung des Bundesrats am 12. Juni 2026. Mecklenburg-Vorpommern brachte mit Hamburg und Niedersachsen einen Entschließungsantrag „Geschlechterbezogene Tatmotive im Recht der vorsätzlichen Tötungsdelikte sachgerecht erfassen“ ein. ->Drs.345/26

„Die Zahlen zeigen die Dringlichkeit des Problems. Allein im Jahr 2024 wurden 132 Frauen von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Hinter jeder dieser Zahlen steht ein Mensch, ein zerstörtes Leben, eine Familie, die einen geliebten Menschen verliert. Diese Taten sind sogenannten ‚Beziehungsdramen‘. Sie sind Ausdruck von Gewalt, die häufig aus Besitzdenken, Kontrollansprüchen und der Weigerung erwächst, die Selbstbestimmung eines anderen Menschen zu akzeptieren. Die FemiziDE-Studie aus dem Jahr 2025 zeigt, dass die häufigste Form des Femizids in Deutschland der Partnerinnenfemizid ist. Besonders häufig stehen diese Taten im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder befürchteten Trennung. Der Täter akzeptiert den Verlust seiner Kontrolle nicht und reagiert mit tödlicher Gewalt. Gleichzeitig zeigt die Studie ein weiteres Problem: Die strafrechtliche Bewertung dieser Taten erfolgt nicht einheitlich. Vergleichbare Sachverhalte werden teilweise als Mord, teilweise als Totschlag eingeordnet. Nicht immer gelingt es, geschlechtsbezogene Tatmotive über die bestehenden Mordmerkmale eindeutig zu erfassen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, bei einer Reform der vorsätzlichen Tötungsdelikte sicherzustellen, dass geschlechtsbezogene Tatmotive gesetzlich klarer erfasst werden. Dabei geht es insbesondere um Fälle, in denen Taten auf Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit sowie auf patriarchalen Herrschafts- und Besitzansprüchen beruhen. Uns ist eines besonders wichtig: Wir wollen eine rechtsstaatlich saubere, geschlechtsneutrale und motivbezogene Regelung. Es geht nicht um Symbolpolitik. Es geht um Rechtsklarheit. Es geht darum, die besondere Qualität dieses Unrechts im Strafrecht sichtbar zu machen. Der Reformbedarf ist seit Langem bekannt. Die vorsätzlichen Tötungsdelikte, insbesondere die §§ 211 ff. StGB, sind seit Jahrzehnten Gegenstand rechtswissenschaftlicher und kriminalpolitischer Diskussion. Auch die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte hat bereits 2015 eine Neustrukturierung der §§ 211 ff. StGB empfohlen“, erklärt Justizministerin Bernhardt. Der Entschließungsantrag wurde in die Ausschüsse verwiesen.