Länder fordern Kinoinvestitionsprogramm vom Bund

Bundesrat stimmt mit großer Mehrheit Initiative Mecklenburg-Vorpommerns zu

Nr.120/26  | 12.06.2026  | WKM  | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

Der Bundesrat hat am Freitag (12.06.2026) die von Mecklenburg-Vorpommern eingebrachte Initiative zur Fortführung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) beziehungsweise zur Einrichtung einer vergleichbaren investiven Kinoförderung mit großer Mehrheit beschlossen.

Hintergrund ist die Streichung des Programms durch den Bund. Die Länderkammer fordert den Bund auf, dieses Programm wiederaufzulegen.

„Jetzt ist die Bundesregierung am Zug, um Kinos als zentralen Ort des kulturellen Lebens zukunftsfähig aufzustellen“, sagte Ministerin Martin. „Es war ein großer Fehler, das Bundesprogramm zu streichen. Das hat insbesondere für Mecklenburg-Vorpommern gravierende Auswirkungen, denn gerade die kleinen Kinos im ländlichen Raum sind auf Investitionsförderung angewiesen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht zu seinen Kinos und hat seinen Anteil der Kinoinvestitionsförderung ohne Unterbrechung fortgeführt. Dass sich der Bund hier herausziehen will, ist nicht akzeptabel. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für die kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum und das Publikum. Für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist es wichtig und gehört zur kulturellen Grundversorgung, dass die Kinos vor Ort erhalten bleiben.“

Mecklenburg-Vorpommern hatte den entsprechenden Entschließungsantrag gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in den Bundesrat eingebracht.

Das seit 2020 laufende, bereits 2024 erheblich reduzierte und 2025 ausgesetzte Programm ist im Bundeshaushalt für 2026 aktuell mit Null Euro veranschlagt und soll eingestellt werden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte frühzeitig auf die seit 2024 veränderten Rahmenbedingungen der Bundesförderung reagiert. Im Landeshaushalt wurde die Kinoinvestitionsförderung des Landes „Film ab!“ mit jährlich 750.000 € verstetigt. Über die MV Filmförderung GmbH können flexibel Bundesmittel kofinanziert oder eigenständige Förderungen gewährt werden. Dabei werden auch nichtgewerbliche Kinos einbezogen; Förderquoten von bis zu 90 % sind möglich, um die regionale Kinoinfrastruktur zu sichern.