„Die Fluggastrechte der EU bleiben im Kern bestehen.“

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt: „Beim Thema automatisierte Entschädigungsansprüche besteht Reformbedarf.“

Nr.63/26  | 15.06.2026  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Es ist gut, dass die EU die geplante Reform der Fluggastrechte doch nicht stark verwässert hat. Der vom Rat der Europäischen Union vor einem Jahr vorgelegte Kompromissvorschlag sah vor, dass Passagiere in Zukunft erst bei einer Verspätung von mindestens vier statt drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung haben sollen. Eine solche Änderung der Entschädigungsansprüche wäre ein deutlicher Rückschritt des Verbraucherschutzes gewesen“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister waren wir uns letztes Jahr in der Forderung einig, die Entschädigungsansprüche ab drei Stunden Verspätung zu festigen. Denn bei der Fluggastrechteverordnung geht es um Menschen und ihre Fluggastrechte. Insofern ist es auch gut, dass die online angezeigten Ticketpreise künftig auch das Handgepäck beinhalten. Diese Transparenz ist wichtig für einen fairen Umgang mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Somit bleiben die EU-Fluggastrechte im Kern bestehen. Allerdings besteht noch Reformbedarf beim Thema automatisierte Ausgleichs- und Erstattungsansprüche. Die Luftfahrtunternehmen hätten zumindest dazu verpflichtet werden sollen, ein einheitliches Muster für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung bereitzustellen“, sagte Ministerin Jacqueline Bernhardt nach der Einigung in der EU zu den Fluggastrechten.