Land schafft klare Regelungen für schnelles Handeln nach Wolfsrissen
Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes hat der Bund neue Möglichkeiten geschaffen, um nach Wolfsrissen schneller und zielgerichteter reagieren zu können. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat die zuständigen Behörden und beteiligten Institutionen über die Umsetzung der neuen Regelungen informiert. Zur Unterstützung der Akteure vor Ort wurden „Hinweise zur Umsetzung Wolf im Jagdrecht“ herausgegeben.
Ziel ist es, Nutztiere wirksam zu schützen und gleichzeitig den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu sichern.
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt:
„Der Wolf gehört inzwischen dauerhaft zur Natur in Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig tragen unsere Weidetierhalter täglich Verantwortung für ihre Tiere und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaften. Artenschutz und Weidetierhaltung dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden.“
Kern der Hinweise ist eine klare und praxisnahe Vorgehensweise für den Fall, dass nachweislich ein Wolf trotz ausreichender Schutzmaßnahmen Schäden in Nutztierbeständen verursacht. Voraussetzung bleibt eine fachliche Begutachtung des Vorfalls. Dabei muss festgestellt werden, dass tatsächlich ein Wolf für den Schaden verantwortlich war und die betroffenen Tiere durch zumutbare Herdenschutzmaßnahmen geschützt waren.
Liegen beide Voraussetzungen vor, können Maßnahmen künftig unmittelbar nach der Begutachtung eingeleitet werden. So sollen weitere Schäden verhindert und gleichzeitig sichergestellt werden, dass Eingriffe gezielt und verhältnismäßig erfolgen.
„Wer seine Tiere schützt und dennoch von Wolfsschäden betroffen ist, erwartet zu Recht, dass der Staat handlungsfähig ist. Die neuen Regelungen schaffen dafür zusätzliche Möglichkeiten und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, so Backhaus.
Der Minister betont zugleich, dass ein ausreichender Herdenschutz weiterhin die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung von Schäden bleibt. Wirksame Zäune und weitere Schutzmaßnahmen bilden auch künftig die Grundlage einer nachhaltigen Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen in Mecklenburg-Vorpommern.
Parallel arbeitet das Land gemeinsam mit Fachbehörden, Wissenschaftlern, Landnutzern, Jagd- und Naturschutzverbänden an einem landesweiten Wolfsmanagementplan. Dieser soll künftig einen einheitlichen Rahmen für den Umgang mit dem Wolf in Mecklenburg-Vorpommern schaffen. Mit der jüngsten Entscheidung des Landtages zur Änderung des Landesjagdgesetzes wurden dafür weitere wichtige rechtliche Voraussetzungen geschaffen.
„Unser Ziel ist ein transparentes, verlässliches und praxisnahes Wolfsmanagement. Die Menschen im ländlichen Raum müssen darauf vertrauen können, dass Probleme erkannt und gelöst werden. Gleichzeitig tragen wir Verantwortung für den Erhalt einer geschützten Wildtierart. Beides gehört zusammen“, betont Backhaus.
Hintergrund
Am 2. April 2026 trat das geänderte Bundesjagdgesetz in Kraft. Es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine schnellere Reaktion auf Wolfsrisse. Voraussetzung sind der Nachweis eines Wolfsrisses durch einen fachkundigen Gutachter sowie das Vorhandensein angemessener Herdenschutzmaßnahmen. Mecklenburg-Vorpommern setzt die neuen bundesrechtlichen Vorgaben um und hat mit der Landtagsentscheidung zur Änderung des Landesjagdgesetzes bereits weitere wichtige Weichen für ein rechtssicheres Wolfsmanagement gestellt.