Istanbul-Konvention zum Schutz vor Gewalt wird umgesetzt

Das Kabinett beschloss die Landesstrategie: „Maßnahmen umfassen alle Lebensbereiche“, so Gleichstellungsministerin Bernhardt

Nr.64/26  | 16.06.2026  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Das Landeskabinett hat die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) beschlossen. Damit wurde der dritte Landesaktionsplan gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in M-V fortgeschrieben. Gleichzeitig erfüllt Mecklenburg-Vorpommern die Verpflichtung aus Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir stärken den Schutz gegen sexualisierte und häusliche Gewalt weiter. Mit der Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention schaffen wir Transparenz durch die Darstellung von über 100 etablierten und neuen Maßnahmen aller zuständigen Ressorts zum Gewaltschutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt. Durch die Bündelung konkreter Maßnahmen, Zielsetzungen und Zuständigkeiten erhöhen wir die Verbindlichkeit und Wirksamkeit staatlichen Handelns“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettssitzung.

„Die Landesstrategie ist ein Dreiklang aus Prävention, Unterstützung in Intervention. Die Maßnahmen reichen von der Weiterentwicklung präventiver Angebote in Kindertagesstätten und Grundschulen bis hin zur Stärkung des Kinderschutzes im Rahmen des neuen Landeskinderschutzgesetzes. Unterstützung wird der erleichterte Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung für minderjährige Gewaltopfer geben. Interventionen erfolgen z.B. durch die Polizei, die künftig gewaltausübende Person mittels elektronischer Aufenthaltsüberwachung, der sogenannten ‚Fußfessel‘, beobachten kann“, zählt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt auf.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Monique Tannhäuser: „Die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vereint auch zentrale aktuelle Gesetze der Landesregierung. Hervorzuheben wäre hierbei das Gesetz zur Stärkung des Kinderschutzes. Es sieht unter anderem Gewaltschutzkonzepte in Vereinen, etwa Sportclubs vor, die Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten. Mit dem Wohnformen- und Teilhabegesetz M-V werden etwa Gewaltschutzkonzepte in der Pflege sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung eingeführt. Auch die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ist ein wichtiger Baustein der Strategie. Die Umsetzungsstrategie ist, begleitet durch die IK-Koordinierungsstelle des Landes, in einem umfassenden Beteiligungsprozess vorbereitet worden. Ein ausdrücklicher Dank geht an die beteiligten Ministerien und die Vertretenden der Zivilgesellschaft“, so die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Monique Tannhäuser.

„Mit der Verabschiedung der IK-Landesstrategie ist gleichzeitig der Auftrag verbunden, die geplanten Maßnahmen aktiv zu begleiten. Die Strategie ist dynamisch. Sie wird evaluiert und kontinuierlich weiterentwickelt, um aktuellen Herausforderungen und Bedarfen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Mecklenburg-Vorpommern gerecht zu werden. Der bestehende Landesrat zur Umsetzung der IK-Landesstrategie soll den Prozess weiter begleiten. Mit Blick auf die Wirksamkeit und Überprüfbarkeit dieser Landesstrategie über die aktuelle Wahlperiode hinaus ist eine stufenweise Evaluierung der Strategie vorgesehen. Die erste Evaluierung soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der IK-Landesstrategie und anschließend alle fünf Jahre erfolgen. Denn der Schutz vor sexualisierter oder häuslicher Gewalt kann gar nicht umfassend genug sein“, stellt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt klar.