Bund und Mecklenburg-Vorpommern schließen Vereinbarung zur Verwaltungsdigitalisierung

Kooperation soll Bürokratieabbau, Digitalisierung der Verwaltung und Modernisierung der Rechtssetzung beschleunigen

Nr.27-26  | 16.06.2026  | FM  | Ministerium für Finanzen und Digitalisierung

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern haben heute im Schweriner Schloss eine Vereinbarung zur vertieften Zusammenarbeit bei der Verwaltungsmodernisierung unterzeichnet. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen schneller zu digitalisieren, bürokratische Belastungen abzubauen, die Qualität der Rechtsetzung zu verbessern und die Serviceorientierung der öffentlichen Verwaltung weiter zu stärken.

Unterzeichnet wurde die Vereinbarung vom Parlamentarischen Staatssekretär des BMDS, Philipp Amthor, und vom Finanz- und Digitalisierungsminister Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Heiko Geue.

Die Vereinbarung setzt konkrete Schwerpunkte bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. So planen die Partner, bis Ende März 2027 fünf Verwaltungsleistungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen flächendeckend digital bereitzustellen. Dabei handelt es sich um die häufig nachgefragten Leistungen Ummeldung, Baugenehmigung, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Grundsicherung im Alter. Der kommunale Zweckverband eGo-MV wird als sogenannter „Generalunternehmer“ des Landes die notwendigen Strukturen aufbauen, um die flächendeckende Anbindung der notwendigen Onlinedienste in den vielen kommunalen Ämtern zu unterstützen. Diese fünf Leistungen sollen somit nur der erste Schritt sein, um dann auch weitere kommunale Leistungen flächendeckend bereitstellen zu können. Damit werden alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen – egal wo sie wohnen – von einfacheren, schnelleren und medienbruchfreien Verwaltungsprozessen profitieren.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Modernisierung der Rechtsetzung. Mecklenburg-Vorpommern wird einen digitalen Gesetzgebungskreislauf entwickeln, erproben und evaluieren. Darüber hinaus soll die Transformation und Pflege von Rechtslogiken in maschinenlesbarem Code mithilfe künstlicher Intelligenz vorangetrieben werden. Ziel ist es, gesetzliche Regelungen künftig digitaler, verständlicher und effizienter umsetzbar zu gestalten.

Auch beim Bürokratieabbau wollen das BMDS und Mecklenburg-Vorpommern ihre Zusammenarbeit vertiefen. Auf Basis des in Mecklenburg-Vorpommern bereits eingeführten Bürokratiechecks sollen bürokratische Hürden frühzeitig erkannt und möglichst vermieden werden. Dabei wird auch berücksichtigt, dass Entlastungen an einer Stelle nicht zu zusätzlichen Belastungen an anderer Stelle führen dürfen. Gesetze und Verwaltungsverfahren sollen dadurch einfacher, praxistauglicher und besser für die digitale Umsetzung gestaltet werden.

Die Partner vereinbarten außerdem einen kontinuierlichen fachlichen Austausch zur Erprobung und Weiterentwicklung des Ansatzes „Law as Code“. Hierfür wird ein strukturierter Austauschprozess auf Fachebene etabliert, um Erfahrungen zu teilen und gemeinsame Standards weiterzuentwickeln.

Das BMDS wird darüber hinaus sein zentrales Schulungsangebot zur besseren Rechtsetzung für eine landesseitige Nachnutzung öffnen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf digitalen Werkzeugen für die Rechtsetzung, die künftig gemeinsam weiterentwickelt und eingesetzt werden sollen.

Parlamentarischer Staatssekretär Philipp Amthor: „Die Wirksamkeit der Digitalisierung der staatlichen Verwaltung wird für die Bürgerinnen und Bürger vor allem vor Ort erlebbar – in den Ländern und in ihren Kommunen. Eine gute Abstimmung von Bund und Ländern ist deshalb eine Gelingensbedingung für erfolgreiche Staatsmodernisierung. Dass Mecklenburg-Vorpommern die Verwaltungsdigitalisierung nun im Miteinander mit der Bundesregierung noch stärker vorantreibt und eine verstärkte politische Zusammenarbeit mit dem Bund vereinbart hat, liegt insoweit nicht nur im Interesse des Landes, sondern auch im Bundesinteresse. Gemeinsam beschleunigen Bund und Länder die Verwaltungsmodernisierung und machen Deutschland einfacher, digitaler und leistungsfähiger.“

Minister Dr. Heiko Geue: „Unser Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weniger Zeit mit Anträgen, Formularen und Bürokratie verbringen und Verwaltungsleistungen schneller, einfacher und vollständig digital nutzen können. Genau darum geht es in der heutigen Vereinbarung mit dem Bund: Wir wollen Verwaltungsleistungen schneller und flächendeckend digital verfügbar machen, Bürokratie abbauen und neue Wege in der Rechtsetzung gehen. Die Entwicklung eines digitalen Gesetzgebungskreislaufs und die Erprobung von ‚Law as Code‘ bieten die Chance, Gesetze künftig verständlicher, effizienter und digital umsetzbar zu gestalten. Unser Ziel ist eine Verwaltung, die den Menschen das Leben einfacher macht und Unternehmen von unnötigen Belastungen entlastet.