Antidiskriminierungsarbeit wird in MV nachhaltig gestärkt.
Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt überreicht knapp 390.000 Euro Zuwendung an den Antidiskriminierungsverband.
„Wir fördern mit Nachdruck das Engagement für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft und eine gerechte Teilhabe. Nach der geschlossenen Vereinbarung mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, im Kontext unseres gemeinsamen Engagements in der ‚Koalition gegen Diskriminierung‘ gehen wir heute den nächsten Schritt. Ich überreiche dem Antidiskriminierungsverband M-V heute einen Zuwendungsbescheid für die qualitative Sicherung der Antidiskriminierungsberatung im Land“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Übergabe eines Zuwendungsbescheids über 389.800 Euro für die Kofinanzierung zivilgesellschaftlicher Strukturen im Bereich der Antidiskriminierungsberatung für die Jahre 2026 und 2027.
„Unser Ziel ist ein ganzheitliches Engagement gegen Diskriminierung in der Gesellschaft. Die Antidiskriminierungsberatung in MV arbeitet zielgruppen- und merkmalsübergreifend. Sie bietet Hilfe für alle Menschen, unabhängig davon, welche Diskriminierung sie erfahren haben, ob zum Beispiel wegen der Herkunft, des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der Religion oder der sexuellen Identität. Die beiden Antidiskriminierungsberatungsstellen in Schwerin und Greifswald sollen auch künftig in der Lage sein, einen spezifischen Hilfebedarf sowie besondere Diskriminierungslagen zu erkennen und an spezialisierte Fachstellen weitervermitteln zu können“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.
Eine wichtige Aufgabe wird dabei künftig auch der Bürgerbeauftragte wahrnehmen. Als Ombudsperson gegen Diskriminierung dient er als Anlaufstelle für Personen, die durch staatliche Stellen Diskriminierung erfahren oder erfahren haben. Damit werden u.a. europäische Vorgaben zur Unterstützung bei Diskriminierungsbeschwerden umgesetzt. Die Ombudsperson ergänzt die bisher überwiegend von zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen geleistete Unterstützung um ein staatliches Angebot. Sie kann Empfehlungen an öffentliche Stellen aussprechen, die eine Nichtbefolgung begründen müssen. Dadurch wird ein transparenter Mechanismus zur Bekämpfung von Diskriminierung geschaffen, ohne die Eigenständigkeit der Verwaltung einzuschränken. Zudem wird die Tätigkeit der Ombudsperson gesondert im Bericht des Bürgerbeauftragten dargestellt, wodurch Sichtbarkeit und kontinuierliches Monitoring gestärkt werden.