KiföG-Änderungen im Bildungsausschuss beraten

Mehr Qualität in der Kindertagesförderung und Umsetzung des Ganztagsanspruchs

Nr.102-26  | 18.06.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Mit der fünften Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) bringt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns bedeutende Verbesserungen für Kinder, Eltern und Fachkräfte auf den Weg. Die Gesetzesänderung verbindet die Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder mit weiteren Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung. Heute hat der Bildungsausschuss über den Änderungsantrag zum Kindertagesförderungsgesetz beraten, der unter anderem eine schrittweise Absenkung des Betreuungsschlüssels vorsieht. Die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs ist für den 1. Juli 2026 geplant.  

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Die Landesregierung investiert gezielt in die Qualität der Kindertagesförderung. Durch den verbesserten Betreuungsschlüssel in Krippe, Kita und Hort haben Erzieherinnen und Erzieher künftig mehr Zeit für die Förderung, Betreuung und Bildung der Kinder. Gleichzeitig schaffen wir ein zukunftsfähiges Betreuungsangebot für alle Grundschulkinder. Mit der schrittweisen Einführung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung ermöglichen wir ab dem Schuljahr 2026/2027 allen Grundschulkindern, beginnend mit der ersten Klasse, eine 40-stündige Förderung inklusive der Ferienzeiten – ohne Antragstellung und ohne Bedarfsprüfung. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Chancengleichheit und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“  

Ver.di, stellvertretende Landesbezirksleitung, Diana Zimmermann: „Nach jahrelangem Ringen um gute Rahmen- und Arbeitsbedingungen für die Erzieherinnen und Erzieher in MV ist es nun nach mehreren Verhandlungsrunden gelungen, erste wichtige Ergebnisse für Eltern und Fachkräfte in den Kita`s zu erreichen. Jetzt gilt es dranzubleiben und für die Erzieherinnen und Erzieher im Land zeitnah eine belastbare Arbeitsplatzsicherung für die nächsten Jahre zu erreichen. Ver.di als tarifführende Gewerkschaft im Sozial- und Erziehungsdienst steht für Verhandlungen bereit.“

GEW-Landesvorsitzende, Ulrike von Malottki und Sandra Astáras: "Die GEW MV begrüßt, dass das Land jetzt mit einem Kraftakt die bislang größte Anpassung bei der Fachkraft-Kind-Relation in der Geschichte des Landes vornimmt und schon zum Januar 2027 die Gruppengröße in der Krippe reduziert. Im Sommer 2027 folgt dann der Hort. Wir wollen daran erinnern, dass dieser Schritt ausschließlich auf die Initiative der vielen Menschen zurückgeht, die das Volksbegehren ‚Zukunftsplan Kita‘ unterzeichnet haben.  Dies ist auch ein Erfolg für die demokratische Teilhabe in unserem Land. Wir setzen darauf, dass diese Maßnahmen in Verbindung mit den regionalen Runden Tischen, die heute starten, den Erhalt der Kitas und der Arbeitsplätze sichern. Für die Gestaltung des Ganztages hätten wir uns mutigere Schritte in der pädagogischen Entwicklung gewünscht. Gut ist, dass es nach intensiven Gesprächen bei der Inanspruchnahme-Regelung für die 50 Stunden im Hort nun noch eine Anpassung zugunsten der Kinder und Eltern gab. Über die Weiterentwicklung des Ganztages muss es weitere Gespräche geben."  

Vorsitzender Kita-LER MV, Heiner Rebschläger: „KiföG-Novelle folgt dem Kurs des Volksbegehrens! Die mit der fünften Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) beschlossenen Verbesserungen sind ein überfälliger und wichtiger Schritt für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern. Mehr Zeit für jedes Kind bedeutet mehr Zuwendung, mehr individuelle Förderung und bessere Bildungs- und Entwicklungsbedingungen im Kita-Alltag.

Besonders wichtig ist, dass die Verbesserungen allen Kindern zugutekommen. Bessere Fachkraft-Kind-Relationen schaffen die Voraussetzungen dafür, dass pädagogische Fachkräfte ihrer Verantwortung gerecht werden können und Kinder die Aufmerksamkeit erhalten, die sie für eine gesunde Entwicklung benötigen. Gleichzeitig ist klar: Die beschlossenen Maßnahmen können nur ein erster Schritt sein. Die Herausforderungen in den Kindertageseinrichtungen sind weiterhin groß. Der Bedarf an mehr Zeit für Bildung, Betreuung und Erziehung endet nicht mit dieser Novelle.

Für Kita-LER MV ist die Botschaft eindeutig: Der Einsatz der vielen Unterstützerinnen und Unterstützer hat Wirkung gezeigt. Gemeinsam ist es gelungen, die Situation der Kinder und Fachkräfte auf die politische Agenda zu setzen. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen. Jetzt kommt es darauf an, die angekündigten Verbesserungen zügig und vollständig umzusetzen. Darüber hinaus braucht Mecklenburg-Vorpommern auch künftig weitere Schritte zur Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relationen, damit jedes Kind die Bildung, Betreuung und Förderung erhält, die es verdient. Daher wird der Kita-LER MV sehr genau darauf achten, dass die verabredeten regionalen Runden Tische, an denen Sofort-Maßnahmen zur Verhinderung Schließungen und Entlassungen besprochen werden sollen, jetzt zügig eingerichtet werden. Auch den Dialog-Prozess im Rahmen des Kita-Zukunftspaktes werden wir energisch vorantreiben.“  

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:  

Mehr Qualität in Krippe, Kindergarten und Hort

  • Ab 1. Januar 2027: Senkung der Gruppengröße in der Krippe auf 1 zu 5.
  • Ab 1. August 2027: Senkung der Gruppengröße im Hort auf 1 zu 21.
  • Ab 1. Januar 2028: Senkung der Gruppengröße in der Kita auf 1 zu 13.
  • Ab 1. Januar 2029: Senkung der Gruppengröße im Hort auf 1 zu 20.
  • 2030: Beratungen zu weiteren Verbesserungen.
  • Die Finanzierung der Qualitätsverbesserungen übernimmt das Land.  

Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung

  • Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten alle Grundschulkinder der 1. Klasse mindestens 40 Stunden Förderung, Bildung und Betreuung in Schule und Hort - unabhängig von der beruflichen Situation in den Familien. Auch in den Ferien.
    • Das bedeutet weniger Bürokratie für Eltern und Verwaltung. Eine Antragstellung und Nachweise über Arbeits- und Wegzeiten sind nicht mehr notwendig. Lediglich eine Anmeldung des benötigten Hortplatzes beim zuständigen Jugendamt.
    • Der Hort wird künftig auch für Eltern von Kindern mit Behinderungen vollständig betragsfrei sein, da die Hortförderung künftig als Teilhabe an Bildung bewertet wird.
  • Eine Förderung von 50 Wochenstunden wird weiterhin auf Antrag gewährt.
    • Die Antragstellung erfolgt wie bisher beim zuständigen Jugendamt.  

Stärkung des Personals im Hort

  • Für eine enge Kooperation von Hort und Schule werden Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren eingeführt. Mit insgesamt 28 Millionen Euro können Hortträger Erzieherinnen und Erzieher einstellen oder den Stundenumfang bei dem vorhandenen pädagogischen Personal erhöhen, um den Ganztag optimal zu koordinieren.    

Vielfältige Bildungsangebote

  • Um die ganztägige Förderung der Kinder zu stärken, kooperieren Grundschule und Hort in einer Bildungsgemeinschaft.
  • Die Räume von Schule und Hort können multifunktional genutzt werden. Dadurch eröffnen sich neue Bildungs-, Betreuungs- und Fördermöglichkeiten.
  • Angebote von Freiwilligen Feuerwehren, Sport- und Kunstvereinen bereichern den Alltag der Kinder in Schule und Hort.  

Wunsch- und Wahlrecht der Eltern

  • Eltern können ihre Kinder wohnortnah in einem Hort oder bei einer Kindertagespflegeperson fördern lassen.
  • Alle Kindertagespflegepersonen können künftig Grundschulkinder vor und nach der Unterrichtszeit betreuen.  

Bessere Steuerung und Bedarfsplanung

  • Durch die ab 2027 verpflichtende digitale Erfassung von An- und Abwesenheitszeiten kann der Betreuungs- und Förderbedarf realistischer eingeschätzt und geplant werden.