Mehr Gerechtigkeit bei der Erbschaftsteuer

Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer legen konkrete Reformvorschläge vor

Nr.30-26  | 19.06.2026  | FM  | Ministerium für Finanzen und Digitalisierung

Die Finanzministerin und Finanzminister der norddeutschen Länder (Nord-FM) Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sprechen sich parteiübergreifend für eine Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer aus. Dafür haben sie heute (19. Juni) ein Positionspapier vorgelegt. Ziel ist eine verfassungsfeste, administrativ praktikable und mindestens aufkommensstabile Erbschaftsteuer, die Steuergerechtigkeit stärkt und gleichzeitig Unternehmen sowie Arbeitsplätze schützt.

Die Erbschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Länder. Damit ist sie zentral für die Finanzierung von Schulen, Polizei, Justiz und öffentlicher Infrastruktur. Aus Sicht der Nord-FM müssen auch sehr große Vermögensübertragungen einen angemessenen Beitrag dazu leisten.

Forderungen nach einer Abschaffung der Erbschaftsteuer weisen die Nord-FM ausdrücklich zurück. Auch eine Regionalisierung lehnen die Finanzressorts der Nordländer ab: Die Höhe der Erbschaftsteuer darf nicht vom Wohnort abhängen; es brauche keinen Standortwettbewerb zwischen den Ländern.

Milliardenschwere Gerechtigkeitslücken schließen und Familienstiftungen als Sparmodelle verhindern

Besonderen Reformbedarf sehen die Finanzministerin und Finanzminister bei den bestehenden Ausnahmen (Verschonungsregelungen) für große Betriebsvermögen. In der Praxis können derzeit sehr hohe Vermögen teilweise nahezu steuerfrei übertragen werden. Allein 2024 wurden bundesweit in 45 Fällen ursprünglich festgesetzte Steuern von 3,6 Milliarden Euro auf lediglich rund 200 Millionen Euro reduziert – ein Steuererlass von ca. 95 Prozent. Insbesondere sogenannte Familienstiftungen werden inzwischen offen als Steuersparmodelle beworben, um Vermögende künstlich „mittellos“ erscheinen zu lassen.

Die Finanzressorts der Nordländer machen deutlich: Solche Modelle haben nichts mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen oder Unternehmen zu tun. Deshalb sollten Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt und eine Art Mindestbesteuerung großer Vermögen sichergestellt werden. Ziel sei mehr Belastungsgleichheit zwischen verschiedenen Vermögensarten.

Arbeitsplätze schützen

Gleichzeitig betonen die Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer, dass die Reform ausdrücklich darauf abzielt, Betriebe in ihrer Existenz zu sichern und Unternehmensnachfolgen weiter zu ermöglichen. Deshalb sprechen sie sich dafür aus, die Stundungsmöglichkeiten auszuweiten und im Gegenzug die Verschonungsregelungen zu ändern. Unternehmen sollten Erbschaftsteuern über längere Zeiträume zahlen können, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und Investitionen sowie Arbeitsplätze zu sichern.

Immobilienprivilegien auf den Prüfstand

Auch steuerliche Sonderregeln für große Wohnungsunternehmen sollten überprüft werden. Nach Ansicht der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer darf die steuerliche Begünstigung künftig nicht mehr allein von formalen Kriterien wie der Zahl der Wohnungen abhängen. Entscheidend müsse vielmehr sein, ob tatsächlich unternehmerische Leistungen erbracht würden oder ob es sich lediglich um reine Vermögensverwaltung handele. Ziel sei eine bundesweit einheitliche und rechtssichere Anwendung der Regeln.

Prüfbedarf bei Freibeträgen und Tarif

Bei Freibeträgen und Tarifen sehen die Finanzressorts der Nordländer ebenso Reformbedarf. Diskutiert wird unter anderem statt der bisherigen Freibeträge, die alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden können, ein möglicher Lebensfreibetrag, der so nur die Höhe des übertragenen Vermögens berücksichtigt und nicht mehr den Zeitpunkt der Übertragung. Dabei handele es sich jedoch zunächst ausdrücklich nur um einen Prüfauftrag. Entscheidend seien Verwaltungspraktikabilität, Verteilungsgerechtigkeit und stabile Einnahmen für die Länder.

Kritisch betrachten die Finanzministerin und Finanzminister Modelle einer pauschalen „Flat Tax“. Studien zeigten, dass solche Konzepte kleinere und mittlere Erbschaften stärker belasten würden, wenn das Steueraufkommen insgesamt stabil bleiben soll. Die Erbschaftsteuer steht aktuell im Fokus der Debatte um mögliche Steuerreformen. Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht im Laufe des Jahres eine Entscheidung zur Erbschaftsteuer mit wesentlichen Hinweisen zum Reformbedarf treffen wird.

 

Dr. Heiko Geue, Finanz- und Digitalisierungsminister Mecklenburg-Vorpommern:

Für Mecklenburg-Vorpommern ist klar: Die Erbschaftsteuer muss bundesweit einheitlich bleiben. Einen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern durch unterschiedliche Freibeträge oder Steuersätze lehnen wir ab. Am Ende würden davon vor allem finanzstarke Länder profitieren, während andere Länder Einnahmeausfälle mittragen müssten. Deshalb begrüßen wir, dass sich die norddeutschen Länder gemeinsam für eine Weiterentwicklung der bestehenden Erbschaftsteuer einsetzen und ihre Zersplitterung klar ablehnen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass die Besteuerung ihren Zweck erfüllt und bei großen Vermögensübertragungen angemessen zum Gemeinwohl beiträgt. Wenn milliardenschwere Vermögen durch Gestaltungsmöglichkeiten oder Stiftungsmodelle weitgehend steuerfrei übertragen werden können, leidet die Akzeptanz des Steuersystems. Deshalb sollten bestehende Schlupflöcher geschlossen und die Belastungsgleichheit zwischen verschiedenen Vermögensarten verbessert werden.“

Dr. Silke Schneider, Finanzministerin Schleswig-Holstein:

Im Finanz-Nordverbund sind wir uns einig: Die Erbschaftsteuer muss dringend reformiert werden. Für mich ist zentral, dass Schlupflöcher geschlossen werden und sichergestellt wird, dass sehr große Erbschaften ihren gerechten Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Das ist ein entscheidender Baustein für Steuergerechtigkeit. Gleichzeitig ist die Erbschaftsteuer eine unverzichtbare Finanzierungsquelle für die Länder. Wichtig ist, dass wir auch weiterhin Betriebsfortführungen ermöglichen und Erleichterungen konsequent am Erhalt von Arbeitsplätzen ausrichten – dazu gehört auch eine großzügigere Möglichkeit, die Erbschaftsteuer über mehrere Jahre zu stunden.“

Finanzsenator Björn Fecker, Freie Hansestadt Bremen:

Bei der Erbschaftsteuer gibt es zu viele Schlupflöcher, mit denen sich sehr vermögende Menschen künstlich arm rechnen können. Dadurch entgehen dem Fiskus viele Milliarden Euro, die dringend für Investitionen in Bildung, intakte Schulen und Verkehrswege oder auch Wohnungsbau benötigt werden. Im Norden sind wir uns einig: Die Erbschaftsteuer muss für mehr Steuergerechtigkeit reformiert werden. Klar ist aber auch, dass eine Reform zielgenau sein muss. Das Verschieben von begünstigtem Unternehmensvermögen in Familienstiftungen sichert keinen einzigen Arbeitsplatz und sollte so nicht mehr zulässig sein. Anders ist dies bei Unternehmen, die mit ihren Arbeitsplätzen nicht gefährdet werden dürfen: Hier können Stundungsmöglichkeiten ausgeweitet werden, damit die Erbschaftssteuer nicht zu Liquiditätsengpässen führt.“

Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator Freie und Hansestadt Hamburg:

Die Erbschaftsteuer muss dringend reformiert werden. Angesichts knapper Kassen in Bund, Ländern und Kommunen ist das der einzig logische Schritt. Wir brauchen ein gerechtes System, bei dem sich Großerben nicht mehr quasi auf Null rechnen können. Die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung kann und darf so nicht bleiben. Das könnte den Ländern, denen diese Steuer zugutekommt, deutlich mehr Handlungsspielraum verschaffen – z.B. für Bildung und Wissenschaft. Wir müssen die Erbschaftsteuer reformieren und Ausnahmen reduzieren - aber wir sollten sie nicht regionalisieren. Ein Steuerdumping zwischen den Ländern bei der Erbschaftsteuer ist absurd und unwürdig. Wir Nordländer haben jetzt konkret beschrieben, wie eine gerechte Erbschaftsteuer aussehen kann und fordern den Bund und die anderen Länder auf, sich mit den Vorschlägen intensiv auseinanderzusetzen, damit wir spätestens nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Sache möglichst schnell vorankommen.“

Gerald Heere, Finanzminister Niedersachsen:

Gerechtigkeit ist der Schlüssel, wenn es um die Akzeptanz von Steuern geht. Bürgerinnen und Bürger müssen sicher sein können, dass wirklich jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zum Gemeinwesen beiträgt. Nur dann werden sie bereitwillig Steuern zahlen. Bei der Erbschaftsteuer haben wir in Sachen Gerechtigkeit eine Menge Nachholbedarf. Ein Wettbewerb zwischen den Ländern, wie er regelmäßig aus Bayern vorgeschlagen wird, hilft da übrigens nicht – eher im Gegenteil.

 

ANLAGE:

Positionspapier der Finanzminister*innen der Nordländer zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer