Genehmigung für Schweinehaltung in Alt Tellin erloschen

Nr.193/2026  | 23.06.2026  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die ehemalige Sauen- und Ferkelaufzuchtanlage Alt Tellin ist erloschen. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) hat das entsprechende Verfahren nach Rücknahme der Verlängerungsanträge durch die Betreiberin eingestellt.

Damit ist die ursprüngliche Genehmigung für die Schweinehaltung am Standort Alt Tellin nach Auffassung aller Beteiligten nicht mehr wirksam. Grundlage hierfür ist die mehr als dreijährige Unterbrechung des Anlagenbetriebs nach dem verheerenden Großbrand vom 30. März 2021, bei dem die Stallanlagen zerstört wurden.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erklärte: „Der Brand von Alt Tellin war eines der schwersten Unglücke in der Geschichte der Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Bilder und das Leid der Tiere haben viele Menschen tief bewegt. Mit dem Erlöschen der Genehmigung endet nun auch rechtlich ein Kapitel, das unser Land nachhaltig geprägt hat.“

Seit dem Brand wurde am Standort keine Schweinehaltung mehr betrieben. Die umfangreichen Rückbau- und Entsorgungsarbeiten auf dem Gelände wurden Ende 2022 abgeschlossen. Die Betreiberin hatte zunächst versucht, die Gültigkeit der ursprünglichen Genehmigung verlängern zu lassen. Nachdem diese Anträge am 20. Mai 2026 zurückgezogen wurden, wurde das entsprechende Verfahren eingestellt.

Backhaus betonte: „Für Behörden und Betreiber gelten gleichermaßen die gesetzlichen Regelungen. Wird eine genehmigte Anlage über einen längeren Zeitraum nicht betrieben, erlischt die Genehmigung. Genau diese Rechtsfolge ist hier nun eingetreten.“

Von der Entscheidung unberührt bleibt die am Standort vorhandene Biogasanlage. Sie war bereits im ursprünglichen Genehmigungsbescheid als eigenständiger Anlagenteil enthalten und wurde nach dem Brand weiter betrieben. Da keine Betriebsunterbrechung vorlag, gilt die ursprüngliche Genehmigung für die Biogasanlage einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen fort.

Die Betreiberin hatte bereits Ende 2025 ihre Umfirmierung zur „Bioenergie Alt Tellin GmbH“ angezeigt. Das StALU Mecklenburgische Seenplatte hat die Fortgeltung der Genehmigung für die Biogasanlage inzwischen bestätigt.

„Die aktuelle Entscheidung betrifft ausschließlich die Schweinehaltungsanlage. Für die Biogasanlage gelten andere rechtliche Voraussetzungen. Sie kann weiterhin auf Grundlage der bestehenden Genehmigung betrieben werden“, stellte Backhaus klar.

Mit der Einstellung des Verlängerungsverfahrens ist das immissionsschutzrechtliche Verfahren zur ehemaligen Sauen- und Ferkelaufzuchtanlage Alt Tellin abgeschlossen.