Verlässliche Regeln für starken Einsatz: Neues Brandschutzgesetz beschlossen
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern abschließend beraten und beschlossen. Mit der Neuregelung modernisiert die Landesregierung den Brandschutz grundlegend und stellt die Feuerwehren im Land zukunftsfest auf. Zentrale Ziele sind die nachhaltige Stärkung des Ehrenamtes, klare Zuständigkeiten sowie mehr Handlungsspielräume für Kommunen und Feuerwehren.
„Mit diesem Gesetz setzen wir ein deutliches Zeichen der Anerkennung für die vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden. Ihr Engagement ist das Rückgrat unseres Brandschutzes – und genau dafür schaffen wir jetzt verlässliche, moderne Rahmenbedingungen“, erklärt Innenminister Christian Pegel.
Das neue Gesetz ist in enger Abstimmung mit den Feuerwehren entstanden. Erfahrungen aus dem Einsatzalltag bildeten die Grundlage für zahlreiche Regelungen. „Wir haben bewusst auf das Wissen aus der Praxis gesetzt. Wer täglich ausrückt, weiß am besten, wo es klare Regeln braucht und wo Flexibilität notwendig ist“, ergänzt Christian Pegel.
Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf dem besseren Schutz der ehrenamtlichen Einsatzkräfte – organisatorisch, rechtlich und sozial. Gemeinden sind künftig verpflichtet, eine Satzung für ihre Freiwillige Feuerwehr zu erlassen. Diese regelt Zuständigkeiten und Strukturen verbindlich. Die bisherige Feuerwehrsatzung wird zugleich inhaltlich neu gefasst und als Dienstordnung ausgestaltet, die sich die Freiwilligen Feuerwehren künftig selbst geben können.
„So verbinden wir kommunale Verantwortung mit echter Selbstorganisation der Feuerwehren. Rechtssicherheit ist gelebte Wertschätzung“, betont der Innenminister.
Das Gesetz setzt weiterhin klar auf Freiwilligkeit. Pflichtfeuerwehren bleiben das letzte Mittel, wenn andernfalls die Einsatzbereitschaft nicht mehr gewährleistet werden kann. „Niemand soll gegen seinen Willen dauerhaft zum Dienst verpflichtet werden. Unser Ziel ist es, die bestehenden Freiwilligen Feuerwehren zu stabilisieren und zu stärken – nicht, Freiwilligkeit zu ersetzen“, stellt Pegel klar.
Zur Entlastung der Ehrenamtlichen führt das Gesetz neue Gebührentatbestände für Einsätze ein, die keine klassischen Notlagen darstellen, etwa wiederholte Fehlalarme von Brandmeldeanlagen oder Hilfeleistungen auf Privatgrundstücken ohne Gefahrenlage. „Unsere Feuerwehren sind für Brände, Unfälle und Lebensrettung da – nicht als kostenfreie Dienstleister. Kernaufgaben wie Brandbekämpfung und Menschenrettung bleiben selbstverständlich kostenfrei“, so der Minister.
Darüber hinaus erweitert das Gesetz den Unfallschutz auf nicht verheiratete Lebensgemeinschaften sowie auf Kinder von Feuerwehrangehörigen. Die Rolle der Amtswehrführer wird gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Ämtern erleichtert. Künftig können Aufgaben wie Ausbildung, Organisation oder Technik stärker gebündelt werden – insbesondere im ländlichen Raum ein wichtiger Beitrag zu schlagkräftigen und verlässlichen Strukturen.
Um den Nachwuchs auch bei den notwendigen Führerscheinen für Feuerwehrfahrzeuge zu sichern, eröffnet das Gesetz neue Möglichkeiten zur Unterstützung der Fahrausbildung. Landkreise und kreisfreie Städte können künftig Feuerschutzsteuermittel nutzen, um eigene Fahrlehrer einzustellen oder Rahmenverträge mit Fahrschulen abzuschließen.
„Unsere Feuerwehren sind eine tragende Säule der öffentlichen Sicherheit und unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass sie auch künftig unter guten Bedingungen arbeiten können – aus Respekt vor ihrem Einsatz und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger“, sagt Christian Pegel abschließend.