Justizministerin Bernhardt: „Wir verbessern den Schutz vor Gewalt.“

Der Landtag von MV beschließt das Landesausführungsgesetz des Gewalthilfegesetzes und wird über die Landesstrategie informiert.

Nr.73/26  | 01.07.2026  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Es ist ein wichtiger Tag für einen verbesserten Schutz vor Gewalt, vor allem für Frauen und Mädchen. Der Landtag hat heute das Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz beschlossen. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass Frauenschutzhäuser und das Beratungs- und Hilfenetz ab dem kommenden Jahr auf den Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ab dem 1. Januar 2032 vorbereitet werden. Denn das Gewalthilfegesetz des Bundes verpflichtet die Länder ab dem 1. Januar 2027, ein ausreichendes, niedrigschwelliges, fachliches und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bereitzustellen. Parallel zum Beschluss des Ausführungsgesetzes haben wir in Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Meilenstein gesetzt. Denn mit der Landesstrategie haben wir erstmals eine ressortübergreifende Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt. Beides sind zentrale Maßnahmen unseres Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms“, erklärte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss des Landtags MV zum TOP6, DrS 8/6580 und DrS 8/6715 sowie zur Beratung zur DrS 8/6669.

„Gleichstellung erschöpft sich nicht in Leitbildern oder Programmen auf dem Papier. Gleichstellung bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Gleichstellung bedeutet, Frauen wirksam zu schützen. Gleichstellung bedeutet, politische Ziele in konkretes staatliches Handeln zu übersetzen. Wir als Landesregierung setzen einen besonderen Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kindern. Gewalt gegen Frauen ist kein Randproblem, sondern eine der schwersten Verletzungen von Menschenrechten. Sie betrifft unser Land jeden Tag. Allein im vergangenen Jahr wurden im Beratungs- und Hilfenetz Mecklenburg-Vorpommerns mehr als 7.000 erwachsene Betroffene erfasst, davon fast 6.200 Frauen. Gleichzeitig waren mehr als 6.100 Kinder und Jugendliche von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen oder mitbetroffen. Das zeigt: Es braucht einen Staat, der Schutz nicht dem Zufall überlässt“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Mit dem Gewalthilfegesetz des Bundes wurde erstmals ein verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen. Mit dem Ausführungsgesetz setzen wir für Mecklenburg-Vorpommern diesen Auftrag um. Wir sind damit eines der ersten Bundesländer. Das ist auch den Abgeordneten des Landtags zu verdanken, die ein zügiges parlamentarisches Verfahren ermöglicht haben. Nun können wir sieben Schutz- und Beratungsregionen schaffen. Wir stärken die wohnortnahe Versorgung und sorgen für klare Zuständigkeiten. Dafür erarbeiten wir nun eine Entwicklungsplanung und ein tragfähiges Finanzierungskonzept zusammen mit den Ressorts, Kommunen und Trägern“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

„Ebenso wichtig ist aber die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Sie löst damit den Dritten Landesaktionsplan gegen häusliche und sexualisierte Gewalt und setzt die Vorgaben der Istanbul-Konvention, die seit 2018 in Deutschland gilt, um. Dabei bündelt sie Prävention, Schutz und Intervention in einem gemeinsamen Ansatz. Sie macht deutlich, dass Gewaltschutz nicht erst dann beginnt, wenn die Polizei gerufen wird. Gewaltschutz beginnt deutlich früher. Die Strategie beschreibt über alle Ressorts hinweg konkrete Maßnahmen. Dabei geht es um die Sensibilisierung von Fachkräften. Es geht um gute Schutzkonzepte in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Vereinen. Die Landesstrategie schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen, mit dem wir die Istanbul-Konvention dauerhaft und systematisch in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen. Gleichstellung zeigt sich dort, wo Frauen Schutz finden und Kinder Sicherheit erfahren, wo der Staat Verantwortung übernimmt. Genau dafür stehen das Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz und die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Entscheidend ist, Frauen und ihre Kinder besser vor Gewalt zu schützen“, erklärte Ministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.