Recht auf Ganztagsbetreuung und bessere Betreuungsschlüssel
Oldenburg: Die KiföG-Änderung ist ein starkes Zeichen für starke Kinder
Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 haben Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und damit auf einen Hortplatz. Der Anspruch gilt zunächst für Schülerinnen und Schüler in der ersten Klasse und wird in den folgenden Schuljahren um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet. Mit der Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes hat der Landtag dafür die Weichen gestellt. Außerdem sieht die KiföG-Novelle kleinere Gruppen in Krippe und Hort vor. Ab Januar 2027 betreut und fördert eine Fachkraft in der Krippe durchschnittlich fünf Kinder (bislang 1:6), im Hort sind es ab August 2027 im Durchschnitt 21 Kinder (bislang 1:22). Das Land stellt für diese Qualitätsverbesserung pro Jahr mehr als 40 Millionen Euro zur Verfügung.
Bildungsministerin Simone Oldenburg bezeichnete die KiföG-Änderung als starkes Zeichen für starke Kinder: „Mit diesem Gesetz setzen wir den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung um und schaffen ein unkompliziertes und bürokratiearmes Verfahren. Eltern sollen sich nicht mit Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitszeitnachweisen oder umfangreichen Anträgen beschäftigen müssen. Künftig genügt die Bedarfsanzeige, um den gesetzlichen Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung wahrzunehmen.“
Nach den Worten der Ministerin geht Mecklenburg-Vorpommern gleichzeitig weit über die bundesgesetzlichen Vorgaben hinaus. „Wir belassen es nicht beim Rechtsanspruch von 40 Stunden. Familien, die einen höheren Betreuungsumfang benötigen, können auch künftig einen 50-Stunden-Vertrag beantragen. Damit erhalten Eltern die notwendige Flexibilität, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren“, sagte Oldenburg.
Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist die engere Verzahnung von Grundschule und Hort. „Ganztagsbetreuung gelingt dann besonders gut, wenn Schule und Hort gemeinsam arbeiten. Die gemeinsame Nutzung von Räumen eröffnet neue Bildungsangebote und stärkt die Zusammenarbeit mit Sportvereinen, Feuerwehren, Jugendclubs oder anderen Partnern vor Ort.“
Zur besseren Abstimmung zwischen Schule, Hort und Eltern werden künftig Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren eingesetzt. „Sie sorgen für einen gelungenen Übergang zwischen Unterricht und Hort und begleiten die Bildungsbiografie der Kinder. Für diese Aufgabe stellt das Land den Hortträgern ab dem kommenden Schuljahr insgesamt 28 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärte die Ministerin.
Ein zentrales Anliegen der Novelle ist außerdem die Verbesserung der Betreuungsqualität in Krippe und Hort. „Kleinere Gruppen bedeuten mehr Zeit für jedes einzelne Kind. Deshalb verbessern wir das Fachkraft-Kind-Verhältnis in der Krippe und auch im Hort. Das ist ein enormer finanzieller Kraftaufwand für das Land. Aber er ist dringend notwendig. Bei der Umsetzung schaffen wir verlässliche Übergangsfristen, damit Kommunen und Träger ausreichend Zeit haben, zusätzliches Personal zu gewinnen und die notwendigen organisatorischen Anpassungen vorzunehmen“, sagte Oldenburg.
Mit Blick auf sinkende Kinderzahlen unterstrich die Bildungsministerin, dass die Qualitätsverbesserungen zugleich Beschäftigungsperspektiven für pädagogische Fachkräfte eröffnen. „Durch das bessere Fachkraft-Kind-Verhältnis werden landesweit etwa 1.500 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher benötigt. Gleichzeitig entwickeln wir gemeinsam mit Kommunen, Trägern, Gewerkschaften und der Arbeitsagentur Perspektiven für Beschäftigte, damit Fachkräfte den Einrichtungen erhalten bleiben.“
Auch Familien von Kindern mit Behinderungen werden entlastet. „Künftig ist der Hort für alle Kinder vollständig beitragsfrei. Dass der Hortbesuch als Teilhabe an Bildung endlich anerkannt wird und Eltern dadurch keine zusätzlichen Kosten mehr tragen müssen, ist ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit.“
Bei der Einführung des Rechtsanspruchs sieht die Ministerin Mecklenburg-Vorpommern gut aufgestellt: „Heute gibt es bereits 51.000 Hortplätze. Bis 2028 entstehen zusätzlich 2.000 neue Plätze, weitere 2.000 Plätze werden in Stand gesetzt. Damit stellen wir sicher, dass jedes Kind nicht nur einen Platz im Kindergarten, sondern auch im Hort erhält.“