Drese: GKV-Spargesetz gefährdet Krankenhäuser und Gesundheitsversorgung

Nr.169  | 10.07.2026  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat am (heutigen) Freitag im Bundesrat vor den Auswirkungen des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung gewarnt. Insbesondere der enge Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens sowie die weiterhin vorgesehenen Einschnitte für die Krankenhäuser, aber auch im ambulanten Bereich bergen nach Ansicht von Drese große Gefahren für die medizinische Versorgung insbesondere in den ostdeutschen Flächenländern.

„Ich halte es für einen großen Fehler, dass der Bundesrat heute über ein Gesetz beraten und abstimmen soll, während der Bundestag zeitgleich noch umfangreiche Änderungen beschließt. Ein solches Verfahren wird der Tragweite dieses Gesetzes nicht gerecht, das praktisch jede Bürgerin und jeden Bürger in irgendeiner Form betrifft“, erklärte Drese.

Die Ministerin betonte, dass das Ziel, einen weiteren Anstieg der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge zu verhindern, richtig und angesichts des hohen Defizits der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig ist. „Schnelligkeit darf aber nicht zulasten der Qualität der Gesetzgebung gehen. Gerade jetzt braucht es tragfähige Lösungen statt überhasteter Sparmaßnahmen“, betonte die Ministerin.

„Dabei erkennen wir durchaus an, dass sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch die Koalitionsfraktionen im Bundestag auf die heftige Kritik reagiert haben und zahlreiche Anpassungen gegenüber dem bisherigen Gesetzentwurf erfolgt sind. Gerade deshalb wäre eine ausreichende Frist zur Bewertung der umfänglichen Änderungen am Gesetzentwurf angemessen, wenn nicht sogar zwingend notwendig gewesen“, sagte Drese.

Weiterhin als existenzgefährdend sieht Drese die vorgesehenen Belastungen für die Krankenhäuser. Trotz Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren müssten die Kliniken weiterhin Einsparungen in Milliardenhöhe schultern. Vor allem die fehlende vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen stelle die Häuser vor erhebliche Probleme, so die Ministerin.

„Unsere Krankenhäuser dürfen nicht die Hauptlast der Beitragsstabilisierung tragen. Wer Tarifbindung und faire Löhne im Gesundheitswesen stärken will, muss auch die entsprechenden Personalkosten vollständig refinanzieren. Andernfalls drohen mehr Arbeitsverdichtung, ausbleibende Investitionen, eine steigende Insolvenzgefahr und letztlich eine Verschlechterung der Patientenversorgung“, verdeutlichte Drese.

Besonders betroffen seien die Sicherstellungskrankenhäuser in den ostdeutschen Flächenländern. „Gerade diese Kliniken sichern die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Wenn sie durch zusätzliche Kürzungen in wirtschaftliche Not geraten, gefährdet das unmittelbar die Gesundheitsversorgung der Menschen.“

Drese verwies darauf, dass die geplanten Kürzungen zudem im Widerspruch zur laufenden Krankenhausreform stünden. „Es wäre fatal, wenn Krankenhäuser die notwendige Reform gar nicht mehr erleben, weil sie vorher Insolvenz anmelden müssen. Eine geschlossene Klinik lässt sich nicht einfach ersetzen“, sagte die Ministerin.

Drese benannte in ihrer Rede weitere Punkte, die aus Sicht der Landesregierung dringend im Gesetz verhindert werden müssen. Dazu gehören der Fixkostendegressionsabschlag bei den niedergelassenen Praxen sowie erhebliche strukturelle Einschnitte, Budgetierungen und Leistungskürzungen im Bereich der Psychotherapie. Diese hätten tiefgreifende Auswirkungen auf die Patientenversorgung und Praxen.

Vor diesem Hintergrund wird sich Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aussprechen. „Wir brauchen eine Beitragsstabilisierung, die finanzielle Verantwortung übernimmt, ohne die medizinische Versorgung zu gefährden. Dafür muss das Gesetz sorgfältig nachgebessert werden“, fasste Drese die Position der Landesregierung zusammen.

Hinweis:

Die Debatte zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wurde im Bundesrat am heutigen Freitag vorgezogen. Da jedoch der Bundestag über den Gesetzentwurf und die zahlreichen Änderungsanträge abschließend ebenfalls am Freitag parallel entscheidet, kann die Abstimmung des Bundesrates erst nach Beschlussfassung des Bundestages erfolgen. Dies wird vermutlich am Nachmittag nach Vorliegen des Gesetzes mit den beschlossenen Änderungen sein.