„Gewaltschutz wird im Sexualstrafrecht gestärkt“
Der Bundesrat stimmt für die gemeinsame Initiative von MV und Hamburg für das Zustimmungsprinzip „Nur Ja heißt Ja“.
„Der Gewaltschutz wird im Strafrecht gestärkt. Das ist eine sehr gute Nachricht. Der Bundesrat ist heute der Initiative der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gefolgt. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Abstimmung im Bundesrat.
„Wir haben zum Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt einen gewaltigen Fortschritt erzielt. Der Schutz aus dem Prinzip ‚Nein heißt Nein‘ der bisherigen Rechtsprechung wird erweitert. Mit ‚Nur ja heißt ja‘ werden auch schwerwiegende Situationen erfasst. Die Schockstarre zum Beispiel. Eine Zustimmung muss freiwillig, eindeutig, widerruflich sein und sollte nicht aus einer Situation des Schweigens, des Drucks oder gar der Angst, eines Erstarrens oder bloßer Passivität abgeleitet werden. Das ist gelebte Gleichstellung“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.
Mit dem 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2016 ist in § 177 StGB erstmals die Nichteinverständnislösung („Nein heißt Nein“-Lösung) Bestandteil des deutschen Strafrechts geworden. Seitdem können sexuelle Handlungen grundsätzlich bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen werden. Damals galt das als Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht. Kriminalwissenschaftliche Erkenntnisse belegen aber heute, dass Betroffene in Übergriffssituationen häufig nicht aktiv widersprechen oder Widerstand leisten, sondern aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten. In der Praxis führt das dazu, dass tatsächlich nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen entweder nicht zur Anklage gelangen oder im gerichtlichen Verfahren nicht hinreichend nachweisbar sind. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ berücksichtigt.