MV wirkt: Femizide sollen künftig als Tatmotiv erfasst werden

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Der Bundesrat hat unseren Entschließungsantrag für mehr Rechtsklarheit beschlossen.“

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Ministerin Jacqueline Bernhardt im Bundesrat. @JM
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Nr.80/26  | 10.07.2026  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Es ist ein wichtiger Tag für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Femizide, also die Gewalt gegen Frauen, weil sie Frauen sind, werden künftig im Strafrecht als Tatmotiv aufgeführt. Mecklenburg-Vorpommern hatte die Forderung als Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Die Länder Hamburg und Niedersachsen hatten sich angeschlossen. Ich freue mich, dass nun mit der Mehrheit im Bundesrat Rechtsklarheit geschaffen werden kann. Es geht darum, die besondere Qualität dieses Unrechts im Strafrecht sichtbar zu machen. Das haben Expertinnen und Experten seit Jahren schon gefordert“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Abstimmung im Bundesrat zu ->TOP17 „Entschließung des Bundesrats „Geschlechtergezogene Tatmotive im Recht der vorsätzlichen Tötungsdelikte sachgerecht erfassen“.

„Künftig wird das Strafrecht nun explizit die extremste Form geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen benennen. Femizide sind Ausdruck von Besitzdenken, Kontrolle und patriarchalen Herrschaftsvorstellungen. Es geht um Fälle, in denen Frauen getötet werden, weil sie sich trennen oder selbstbestimmt leben wollten. Es geht um Fälle, bei denen der Täter die Entscheidung der Frau nicht akzeptiert hat und glaubte, über ihr Leben, ihre Freiheit und am Ende sogar über ihren Tod bestimmen zu können. Die §§ 211, 212 StGB - vorsätzliche Tötungsdelikte – werden nun überarbeitet. Das wurde bereits im Zusammenhang mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention lange gefordert. Schon die FemiziDE-Studie aus dem Jahr 2025 hat gezeigt, dass die häufigste Form des Femizids in Deutschland der Partnerinnenfemizid ist. Diese Taten stehen besonders oft im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder befürchteten Trennung. Der Täter akzeptiert den Verlust seiner Kontrolle nicht und reagiert mit tödlicher Gewalt. Die Studie zeigt aber auch, dass die strafrechtliche Bewertung dieser Taten nicht einheitlich erfolgt. Vergleichbare Sachverhalte werden teilweise als Mord, teilweise als Totschlag eingeordnet. Nicht immer gelingt es, geschlechtsbezogene Tatmotive über die bestehenden Mordmerkmale eindeutig zu erfassen. Das muss im neuen Gesetzentwurf berücksichtigt werden. Der Tag heute im Bundesrat hat gezeigt: Mecklenburg-Vorpommerns Gleichstellungspolitik wirkt“, so Gleichstellungsministerin Bernhardt.