Steigende Eigenanteile in Pflegeheimen machen grundlegende Pflegereform überfällig
Grimm warnt vor weiterer Belastung von Pflegebedürftigen sowie Kommunen und Ländern
Die heute vom Verband der Ersatzkassen (vdek) veröffentlichten Zahlen zu den Eigenanteilen in der stationären Pflege zeigen erneut einen deutlichen Anstieg der finanziellen Belastung für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner. Eng damit verbunden sind nach Auskunft von Sozial-Staatssekretärin Sylvia Grimm weitere Kostenexplosionen bei den Sozialhilfeausgaben, die von Ländern und Kommunen getragen werden.
„Die Entwicklung der Eigenanteile in Pflegeheimen ist äußerst besorgniserregend. Für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Familien sind die Kosten schon heute kaum noch zu tragen. Dass gute Pflege gute Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung braucht, ist eine notwendige und richtige Entwicklung. Es kann aber nicht sein, dass die Kostensteigerungen im bestehenden System fast ausschließlich von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen getragen werden“, betonte Grimm heute in Schwerin.
Die Eigenanteile in der vollstationären Pflege setzen sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil sowie den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten der Einrichtungen zusammen. Die im Jahr 2022 eingeführten, nach Länge des Heimaufenthalts gestaffelten Leistungszuschläge sollten die Belastung der Pflegebedürftigen begrenzen. Die aktuellen Zahlen zeigen jedoch, dass diese Entlastungswirkung angesichts der dynamischen Kostenentwicklung weitgehend verpufft.
Immer mehr Menschen sind deshalb auf Hilfe zur Pflege angewiesen. „Das zeigt: Unser Sozialstaat funktioniert, denn alle Menschen mit einem entsprechenden Anspruch erhalten die notwendige Unterstützung“, verdeutlichte Grimm. Gleichzeitig offenbare die Entwicklung die Fehlkonstruktion der derzeitigen Finanzierungsstruktur. „Die Kosten werden zunehmend auf Pflegebedürftige, ihre Angehörigen sowie Länder und Kommunen verlagert. Das kann so nicht weitergehen“, sagte Grimm.
Besonders betroffen ist Mecklenburg-Vorpommern. Mittlerweile beziehen hier mehr als die Hälfte der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen Hilfe zur Pflege. Die Ausgaben von Land und Kommunen steigen damit rasant. Die Nettoausgaben für die Hilfe zur Pflege erhöhten sich in MV von 61,5 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 115,5 Millionen Euro im Jahr 2024 – ein Anstieg um fast 90 Prozent. Allein die Zahl der Leistungsberechtigten in der stationären Pflege stieg im gleichen Zeitraum von rund 7.800 auf über 10.150 Menschen.
Diese Entwicklung belastet Kommunen und Land erheblich. Denn Hilfe zur Pflege wird in MV zu 72 Prozent bei den kreisfreien Städten und zu rund 82,5 Prozent bei den Landkreisen vom Land und zu 28 bzw. 17,5 Prozent von der kommunalen Ebene finanziert.
Grimm: „Diese Kostendynamik nimmt uns und den Kommunen die Luft zum Atmen. Das Land kann nicht beides leisten: die Hauptfinanzierung der explodierenden Hilfe zur Pflege und zugleich immer mehr Fördermittel für die Infrastrukturförderung in der Pflege bereitstellen.“
Die Landesregierung fordert stattdessen eine grundlegende Strukturreform der Pflegeversicherung. „Im Koalitionsvertrag hat sich der Bund selbst vorgenommen, die Eigenanteile zu senken. Passiert ist bislang das Gegenteil. Sollte der Leistungszuschlag, wie im Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vorgesehen, künftig langsamer steigen, würden Pflegebedürftige noch stärker belastet. Das stopft kurzfristig die Löcher der Pflegekassen, verschärft aber die finanziellen Sorgen der Betroffenen und treibt die Sozialhilfeausgaben weiter in die Höhe. Das lehnen wir entschieden ab.“