Kita-Qualität stärken, Länder nicht zusätzlich belasten
Oldenburg: Chancen für alle Kinder verbessern – aber auch eine auskömmliche Finanzierung sicherstellen
Mit dem geplanten Kita-Startchancen-und-Qualitätsentwicklungsgesetz sollen bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung eingeführt werden. Ziel ist es, die Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern weiter zu verbessern.
Das neue Gesetz sieht bundesweit verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstanderhebungen, zusätzliche Fördermaßnahmen für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, personelle Mindeststandards, eine stärkere Unterstützung von Kindertageseinrichtungen in sozial herausfordernden Lagen sowie ein bundesweites Monitoring vor.
„Die nachhaltige Stärkung der Startchancen aller Kinder sowie die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung sind seit Jahren zentrale Forderungen von uns. Deshalb begrüßen wir das Ziel des Bundes ausdrücklich. Neue bundesweite Qualitätsstandards dürfen jedoch nicht zulasten der Länder und Kommunen eingeführt werden. Mit der geplanten Ablösung des bisherigen Kita-Qualitätsgesetzes darf es auf keinen Fall zu einer Reduzierung der finanziellen Beteiligung des Bundes kommen. Der Bund darf den Ländern keine neuen Aufgaben übertragen, ohne deren Finanzierung dauerhaft sicherzustellen. Neue Verpflichtungen muss er dauerhaft und vollumfänglich finanzieren. Sollte die Bundesregierung hier Einsparvorgaben machen, ist das Gesetz nicht zustimmungsfähig“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.
Bislang erhalten die Länder über das Kita-Qualitätsgesetz jährlich rund zwei Milliarden Euro vom Bund für die Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung. Genau dieses Geld brauchen die Länder auch weiterhin für eine auskömmliche Ausstattung und um alle Aufgaben erfüllen zu können.