Backhaus: Küstenfischerei braucht Perspektiven statt Dauerhilfen
Mit dem Auslaufen der EU-finanzierten Stilllegungsprämien Ende 2026 endet ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Ostseefischerei. Für Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch klar: Die eigentliche Herausforderung beginnt erst jetzt. Weil sich die Bestände von Dorsch und Hering trotz jahrelanger Schutzmaßnahmen nicht in ausreichendem Maß erholt haben, steht die Küstenfischerei vor einem tiefgreifenden Strukturwandel. Diesen will das Land gemeinsam mit Schleswig-Holstein sozialverträglich gestalten und fordert dafür Unterstützung des Bundes.
„Die zeitweilige Stilllegung war nie als Dauerlösung gedacht. Sie sollte Zeit verschaffen, bis sich die Bestände erholen und die Betriebe wieder regulär wirtschaften können. Leider hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt. Niemand kann zusätzliche Fangmöglichkeiten herbeizaubern. Deshalb wäre es unseriös, den Fischerinnen und Fischern falsche Hoffnungen zu machen. Unsere Aufgabe ist jetzt, den unvermeidbaren Strukturwandel fair, planbar und sozialverträglich zu begleiten“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Seit 2017 wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 20,7 Millionen Euro an Prämien für zeitweilige Stilllegungen ausgezahlt. Für das Jahr 2026 sind weitere rund 2 Millionen Euro vorgesehen. Allein für die Heringsstilllegung flossen seit 2018 mehr als 13,8 Millionen Euro, davon rund 8,2 Millionen Euro aus EU-Mitteln. Die Maßnahme war zunächst als kurzfristige Reaktion auf den Zusammenbruch der Dorschbestände eingeführt und später als Übergangsmaßnahme für die Heringsfischerei fortgeführt worden.
Die wissenschaftlichen Bewertungen zeigen inzwischen jedoch, dass sich die Situation kurzfristig nicht grundlegend verbessern wird. Nach Einschätzung des Thünen-Instituts ist eine Erholung des westlichen Dorschbestandes selbst in den kommenden Jahrzehnten unwahrscheinlich. Auch für den westlichen Heringsbestand ist vorerst nicht mit einer Rückkehr zu einer regulären Bewirtschaftung zu rechnen.
„Die dramatische Entwicklung betrifft heute vor allem unsere Küstenfischerei. Nicht die Fischbestände sind vom Aussterben bedroht, sondern vielerorts die wirtschaftliche Existenz der Betriebe. Wer weiterhin in der Fischerei arbeiten möchte, wird neue Einkommensquellen erschließen müssen – von der Direktvermarktung über die Verarbeitung bis hin zu touristischen Angeboten oder einer Mitarbeit in Forschung und Umweltmonitoring. Diesen Weg wollen wir aktiv begleiten.“
Nach Auffassung des Ministers wird das Auslaufen der Stilllegungsprämien den Strukturwandel in der Branche beschleunigen. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen deshalb gemeinsam eine Kapazitätsmaßnahme auf den Weg bringen, um insbesondere älteren Betriebsinhabern einen freiwilligen und sozialverträglichen Ausstieg aus der Fischerei zu ermöglichen.
„Wir wollen den Betrieben eine echte Perspektive geben – sowohl denjenigen, die weitermachen wollen, als auch denjenigen, die ihre Fischerei aus Altersgründen oder mangels wirtschaftlicher Perspektiven beenden möchten. Dafür benötigen wir jedoch Unterstützung des Bundes. Gemeinsam mit Schleswig-Holstein werden wir uns kurzfristig an den Bundesminister wenden und Bundesmittel für eine Abwrackmaßnahme in den Jahren 2027 und 2028 einfordern.“
Zugleich setzt sich das Land weiterhin für eine wissenschaftliche Neubewertung des westlichen Heringsbestandes unter den veränderten Umweltbedingungen ein. Nach Angaben des Thünen-Instituts soll die Methodik zur Ableitung der Referenzpunkte Ende 2026 überprüft werden. Mecklenburg-Vorpommern fordert den Bund auf, diesen Prozess auf europäischer Ebene mit Nachdruck zu begleiten und sich zugleich für eine nachhaltige Steuerung der Befischung des Bestandes außerhalb der deutschen Küstengewässer einzusetzen.
Abschließend betonte Backhaus, dass das Land seine Verantwortung auch künftig wahrnehmen werde. Bereits in der Vergangenheit habe Mecklenburg-Vorpommern die Förderung kleiner Küstenfischereibetriebe mit Landesmitteln ergänzt. Eine Fortsetzung der bisherigen Stilllegungsprämien lasse sich jedoch weder vom Land noch von den Küstenländern allein finanzieren. Dafür seien Bund und Europäische Union weiterhin unverzichtbare Partner.
Anträge auf Unterstützungsleistungen bei vorübergehender Einstellung der Heringsfischerei in der Ostsee 2026 können ab sofort beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden.