Stärkung der Kita-Qualität ohne zusätzliche Belastung der Länder

Oldenburg: Chancen für alle Kinder verbessern – aber auch eine auskömmliche Finanzierung sicherstellen

Nr.129-26  | 25.07.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und die Verbesserung der Startchancen aller Kinder sind gemeinsame Ziele von Bund und Ländern. Mit dem geplanten Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) sollen bundesweit verbindliche Qualitätsstandards eingeführt werden. Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat sich in einer Sondersitzung mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend befasst. Die Länder unterstützen das Ziel, lehnen den vorliegenden Entwurf in der derzeitigen Form jedoch ab.

Aus Sicht der Länder bleibt der Entwurf hinten den Ergebnissen gemeinsamer Beratungen und den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag deutlich zurück. Zudem überträgt der Bund Ländern und Kommunen zusätzliche dauerhafte Verpflichtungen, ohne deren langfristige und auskömmliche Finanzierung sicherzustellen.   „Die nachhaltige Stärkung der Startchancen aller Kinder sowie die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung sind seit Jahren unsere Forderungen. Deshalb begrüßen wir das Ziel des Bundes ausdrücklich. Aber neue bundesweite Qualitätsstandards dürfen nicht zulasten der Länder und Kommunen eingeführt werden. Mit der geplanten Ablösung des bisherigen Kita-Qualitätsgesetzes darf es nicht zu einer Reduzierung der finanziellen Beteiligung des Bundes kommen. Die Mittel von rund zwei Milliarden Euro jährlich müssen auch künftig verlässlich zur Verfügung stehen, damit die Länder die Qualität in den Einrichtungen weiterentwickeln und eine auskömmliche Ausstattung sicherstellen können. Wer neue Aufgaben und Standards vorgibt, muss auch dauerhaft für deren Finanzierung sorgen. In der vorliegenden Form ist das Gesetz für Mecklenburg-Vorpommern nicht zustimmungsfähig“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.   Der Gesetzentwurf sieht unter anderem verpflichtende Erhebungen des Sprach- und Entwicklungsstandes, zusätzliche Fördermaßnahmen für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, personelle Mindeststandards sowie ein bundesweites Monitoring vor. Entscheidend ist, dass diese Maßnahmen mit den notwendigen Ressourcen hinterlegt werden und die Mittel dort ankommen, wo sie den Kindern unmittelbar zugutekommen. „Die Sprachförderung von Kindern ist eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Bildungswege. Dafür brauchen wir die finanzielle Unterstützung und gut ausgestattete Angebote in den Kindertageseinrichtungen. Zusätzliche Dokumentations- und Gesprächspflichten dürfen nicht dazu führen, dass wertvolle Zeit für die unmittelbare Arbeit mit den Kindern und ihre individuelle Förderung verloren geht“, sagte die Ministerin.   Die Bildungsministerin äußerte sich zudem kritisch zu Signalen des Bundes, Förderungen für Kinder einzustellen, sollten die Länder dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. „Eine solche Drohkulisse gegenüber den Ländern ist nicht akzeptabel. Die Förderung von Kindern darf nicht zum politischen Druckmittel werden. Bund und Länder tragen gemeinsam Verantwortung für Kinder und Familien. Dafür braucht es eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe und keine Versuche, die Länder unter Druck zu setzen. Dieses Verhalten der Bundesregierung entspricht leider einer Linie, bei der wichtige Unterstützungen für Kinder und Familien infrage gestellt werden – wie zuletzt die geplante Streichung des Kindersofortzuschlags in Höhe von 25 Euro. Gerade angesichts der Belastungen vieler Familien ist das ein falsches Signal. Wer einerseits neue Anforderungen an Länder und Kommunen stellt und andererseits Unterstützung für von Armut betroffene Kinder zurücknimmt, setzt die falschen Prioritäten. Ein solches Vorgehen ist unsozial und wird der Verantwortung gegenüber Kindern und Familien nicht gerecht“, sagte Oldenburg.   Die Länder fordern den Bund auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und die Finanzierung der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung dauerhaft sicherzustellen. Gute frühkindliche Bildung braucht verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichend finanzielle Mittel und eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern auf Augenhöhe.