Weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit für Landwirtschaft
Die landwirtschaftlichen Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern erhalten künftig mehr Planungssicherheit bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen. Nachdem der Bundesrat am 10. Juli 2026 die Umsetzung neuer EU-Vorgaben in deutsches Recht gebilligt hat, kann die neue Stichtagsregelung für Dauergrünland umgesetzt werden. Mecklenburg-Vorpommern wird die europäischen und bundesrechtlichen Vorgaben künftig ohne zusätzliche landesspezifische Regelungen anwenden.
Flächen, die am 1. Januar 2026 als Ackerland eingestuft waren, behalten diesen Status künftig dauerhaft – selbst wenn dort mehrere Jahre Gras angebaut wird. Die bisherige 5 Jahres-regelung entfällt. Betriebe, die im Jahr 2026 einen Antrag auf Agrarförderung gestellt haben und für einzelne Flächen weiterhin die bisherige Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland ermöglichen möchten (z.B. wegen betrieblicher Konzepte oder bestimmter Förderungen), können dies bis zum 30. September 2026 durch eine sogenannte Opt-out-Erklärung festlegen. Für diese Flächen wird die bisherige Rechtslage beibehalten. Über die technische Umsetzung und das weitere Verfahren werden die landwirtschaftlichen Betriebe gesondert informiert.
„Mit der neuen Stichtagsregelung schaffen wir mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Wenn Europa und der Bund praktikablere Regeln schaffen, braucht Mecklenburg-Vorpommern keine zusätzlichen Landesvorgaben. Unser Ziel sind faire Wettbewerbsbedingungen und Regelungen, die den Betrieben die notwendige Flexibilität für ihre Arbeit geben“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Bereits im vergangenen Jahr hatte Minister Backhaus angekündigt, das Dauergrünlanderhaltungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern aufzuheben, sobald auf europäischer Ebene die angekündigten Vereinfachungen rechtsverbindlich umgesetzt werden. Mit der jetzt beschlossenen Stichtagsregelung sind diese Voraussetzungen erfüllt. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren wird in Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet, damit nach der Wahl der neue Landtag die Aufhebung beschließen kann.
Mit der Anpassung gelten für die landwirtschaftlichen Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern künftig dieselben Rahmenbedingungen wie in den übrigen Bundesländern. Zusätzliche landesspezifische Vorgaben entfallen. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und ist ein weiterer Schritt zu einer praxistauglichen und unbürokratischen Agrarpolitik.
„Landwirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen statt immer neuer Detailregelungen. Deshalb nutzen wir die Spielräume, die Europa und der Bund geschaffen haben. Wir setzen auf eine Agrarpolitik, die den Betrieben den Rücken für ihre eigentliche Arbeit freihält – für die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel, den Erhalt unserer Kulturlandschaft und eine nachhaltige Landbewirtschaftung“, so Backhaus.