Zinnowitz: Schulte zeichnet hohe Qualität der Usedomer Seebäder aus
Jochen Schulte: „Die erneute Anerkennung als Seebäder ist eine Auszeichnung für das Engagement vor Ort und ein Auftrag für die Zukunft zugleich“
Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute in Zinnowitz die Seebäder Koserow, Loddin, Ückeritz, Zempin und Zinnowitz erneut als staatlich anerkannte Seebäder ausgezeichnet.
„Die erneute staatliche Anerkennung ist ein deutliches Signal für die herausragende Attraktivität und Qualität unserer Seebäder. Damit würdigen wir das Engagement der Kommunen und der vielen Menschen, die den Tourismus auf Usedom Tag für Tag gestalten. Gleichzeitig zeigt sich, dass sich zielgerichtete Investitionen in eine moderne Infrastruktur und attraktive touristische Angebote auszahlen. Unser gemeinsamer Anspruch ist es, die hohe Qualität der Tourismusangebote dauerhaft zu sichern und unsere Seebäder zukunftsfest weiterzuentwickeln“, sagte Staatssekretär Schulte.
Alle fünf Gemeinden tragen den Titel „Seebad“ bereits seit 1996. Im Rahmen eines umfassenden Anerkennungsverfahrens wurde bestätigt, dass die Gemeinden auch weiterhin die hohen Anforderungen des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern erfüllen. Dazu zählen unter anderem eine einwandfreie Badewasserqualität, leistungsfähige touristische Infrastruktur, attraktive Freizeitangebote sowie eine gute medizinische Versorgung.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Entwicklung der fünf Seebäder über Jahrzehnte begleitet. So wurden zahlreiche touristische Infrastrukturmaßnahmen unterstützt – darunter die Seebrücke und der Hauptrettungsturm in Koserow, Strandanlagen in Loddin, Infrastrukturmaßnahmen in Ückeritz, der Ausbau von Strandanlagen und barrierefreien Strandzugängen in Zempin sowie Investitionen in das Haus des Gastes, öffentliche Einrichtungen und die Seebrücke in Zinnowitz. Allein in den vergangenen 30 Jahren wurden zudem 117 gewerbliche Investitionsvorhaben in allen fünf Gemeinden mit Mitteln in Höhe von rund 49,1 Millionen Euro unterstützt – insbesondere in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie und Freizeitwirtschaft.
„Der Tourismus ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige Mecklenburg-Vorpommerns. Deshalb haben wir mit dem neuen Kurortgesetz verlässliche Qualitätsstandards geschaffen und investieren weiter kontinuierlich in die touristische Infrastruktur sowie in unsere Unternehmen. Damit stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und sichern Wertschöpfung und Arbeitsplätze auf der Insel Usedom“, betonte Staatssekretär Schulte.
Mit der im Juni im Landtag beschlossenen Novellierung des Kurortgesetzes werden die Qualitätsstandards für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte weiterentwickelt. Das Gesetz wurde am 21. Juli im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V veröffentlicht. Künftig werden Anerkennungen grundsätzlich für maximal 15 Jahre erteilt und neue Anerkennungsarten wie das See- und Thalassoheilbad sowie das Seebad mit Kurbetrieb eingeführt. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Tourismusorte und Tourismusregionen weiter erhöht, um die hohe Qualität der touristischen Angebote in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft zu sichern. Derzeit sind in Mecklenburg-Vorpommern 76 Kur- und Erholungsorte, 50 Tourismusorte sowie vier Tourismusregionen staatlich anerkannt.