Umweltministerium und BUND M-V wollen gemeinsam die Baumartenvielfalt und die Anzahl der Lückenbepflanzungen in Alleen und einseitigen Baumreihen an Kreis- und Gemeindestraßen erhöhen
Innerhalb Deutschlands stellt Mecklenburg-Vorpommern bis heute nach Brandenburg das alleenreichste Bundesland dar. Mindestens 4.374 km gesetzlich geschützter Alleen und einseitiger Baumreihen kommen außerhalb geschlossener Ortschaften an allen Straßen und ländlichen Wegen vor.
Daraus ergibt sich eine besondere gesellschaftliche und politische Verantwortung zum Schutz und zur Pflege, die bereits 1992 gesetzlich und mit einem Er-lass geregelt wurden. Artikel 12 der Landesverfassung und § 19 des Naturschutzausführungsgesetzes verpflichten z.B. zur Neu- und Nachanpflanzung.
Seit 1994 erfolgt die Umsetzung auch mit Hilfe des „Alleenfonds“. Die überwiegende Anzahl von Projekten, die mit Mitteln des „Alleenfonds“ finanziert werden, finden an kommunalen Straßen (vor allem an Gemeindestraßen) und an ländlichen Wegen (teilweise privat) statt und werden durch die Oberste Naturschutzbehörde geleitet.
Beispielsweise ist im Vergleich zum Jahr 2024 (Ausgaben erfolgten in Höhe von ca. 153.000 Euro) der Ausgabewert für das Jahr 2025 mit ca. 376.000 Euro deutlich höher.
Im Jahr 2025 wurden mit den Mitteln des „Alleenfonds“ insgesamt 1.109 Alleebäume baumerhaltend gepflegt und 229 Alleebäume gepflanzt, vor allem als Lückenbepflanzung auf Flächen der Städte Putbus und Dassow.
„Viele Gemeinden setzen sich mit großem Engagement für den Erhalt der Alleen ein, das überwiegend im Ehrenamt und mit hohem persönlichem Einsatz“, so Minister Dr. Till Backhaus.
Als landesweit vorbildlich seien in diesem Zusammenhang das Engagement und die Vielfalt der Aktivitäten im Alleenschutz in den Gemeinden Ummanz und Parchtitz (Insel Rügen) zu nennen.
Einzigartig sind zum Schutz der Straßenbäume der Verzicht auf Streusalz auf ca. 32 km Gemeindestraßen in der Gemeinde Ummanz seit 2013 sowie der abschnittsweise Aufbau der ersten Speierlings-Allee auf Gut Boldevitz in der Gemeinde Parchtitz seit 2009.
Im Dezember 2025 erfolgten auf Initiative der Stadt Dassow sowie engagierter Bürger und Bürgerinnen des Ortes Pötenitz 78 Nachpflanzungen mit drei Baumarten in den Lücken der ca. 100 bis 120 Jahre alten „Eichen-Allee“ an einem touristisch stark genutzten Spurweg. Hier bestehen keine Ausbauabsichten und es wird zum Schutz der Allee auf Streusalz im Winter verzichtet. Gleichzeitig grenzt die Allee an großräumige landwirtschaftliche Nutzflächen.
Am 31. Juli 2026 konnte sich der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus von der Geschlossenheit der Allee und den mit den angrenzenden Landwirten erzielten Kompromissen überzeugen und sprach sich vor dem Hintergrund der vielfältigen Probleme mit einigen einheimischen Baumarten dafür aus, dass „wir ge-meinsam – auch vor dem Hintergrund des Klimawandels, einer Häufung bisher unbekannter Baumkrankheiten und Massenvermehrungen von Baumschädlingen, insbesondere Insekten und Mikroorganismen, die Baumartenvielfalt in den Alleen erhöhen müssen“.
Die Oberste Naturschutzbehörde hat in diesem Zusammenhang seit 2022 eine detaillierte „landesspezifische Baumartenliste“ erarbeitet, die derzeit etwas mehr als 100 Baumarten (BA) und Baumsorten umfasst, darunter 22 einheimische Baumarten. Definierte Standortparameter sollen es ermöglichen, die geeignete Baumart für den Standort aus dieser Liste zu filtern. Alle in der Liste aufgeführ-ten Baumarten sind für Straßenseitenräume geeignet.
Dementsprechend kann jeder Eigentümer, der die Neu- und Nachanpflanzung einer Allee in einem „Straßenseitenraum“ an einer Kreis- oder Gemeindestraße plant, entsprechende Baumarten mit Mitteln des „Alleenfonds“ fördern lassen, sofern es sich nicht um Ersatzpflanzungen handelt.
Es ist geplant, die Liste als gemeinsame Empfehlung mit der für Bundes- und Landesstraßen zuständigen Obersten Straßenbauverwaltung im Oktober zu veröffentlichen.
Mit dem Naturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist für Alleen nicht nur der gesetzliche Schutz verankert, sondern auch bestimmt, dass die zuständige Behörde rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Neuanpflanzungen vorzunehmen hat, um den Alleenbestand nachhaltig zu sichern. Ergänzend dazu enthält der „Baumschutzkompensationserlass“ vom 15. Oktober 2007 umfassende Regelungen zur Kompensation von Baumfällungen sowie nach Beschädigung von Baumkronen und -wurzeln, und zwar für „Einzelbäume“, „Baumgruppen“, „Baumreihen“, „Alleen“ und „einseitigen Baumreihen“ die sich nicht an Bundes- und Landesstraßen befinden.
Trotz dieser sehr guten gesetzlichen Regelung machte Katharina Dujesiefken, Referentin für Baum- und Alleenschutz beim BUND Landesverband am 31. Juli 2026 Minister Backhaus darauf aufmerksam, dass alle Landkreise hinsichtlich der Kompensation von gefällten Straßenbäumen große Defizite haben und sagte:
„Seit 2011 wird durch den BUND M-V eine Statistik über Pflanzungen und Fällungen in den sechs Landkreise geführt. Alle Angaben beruhen auf Aussagen der Landkreise. Das Defizit an Pflanzungen zum Erhalt der Alleenlandschaft an Kreis- und Gemeindestraßen stieg seitdem auf über 7800 Bäume. In den letzten fünf Jahren hat sich die Tendenz noch verschärft. Es werden zu wenig Ersatzpflanzungen von allen Landkreisen an Kreisstraßen durchgeführt.“
Hinsichtlich der Baumkontrollen an Kreisstraßen ergänzte Frau Dujesiefken, dass es für eine gute Baumpflege entscheidend sei, dass jeder Landkreis eigenes und geschultes Personal für die Baumkontrolle aufbaue. Dieses würde die Alleen besser kennen als Firmen, die oftmals aus anderen Bundesländern nur ein oder zweimal in der betreffenden Allee tätig seien. Die Baumpflege würde baumschonen und effizient erfolgen und wäre somit auch kostensparend für die Kreise.
„Die Alleen sind ein prägendes und ökologisch wertvolles Element in der Landschaft unseres Bundeslandes; ihren Erhalt werden wir weiterhin unterstützen“, so Minister Dr. Till Backhaus, der sich vor allem bei den zahlreichen Gemeinden für ihr Engagement im Alleenschutz bedankt.