Drese begrüßt Kabinettsbeschluss: „Abschaffung des begleiteten Trinkens ist überfällig“

Nr.188  | 12.08.2026  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Das sogenannte begleitete Trinken von 14- und 15-Jährigen soll bald Geschichte sein. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Abschaffung der Ausnahmeregelung ausdrücklich. Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass Jugendliche unter 16 Jahren künftig auch in Begleitung ihrer personensorgeberechtigten Eltern keinen Alkohol wie Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit konsumieren oder erwerben dürfen.

„Ich freue mich sehr, dass die Bundesregierung jetzt handelt. Das begleitete Trinken ist ein falsches Signal und aus Sicht des Jugendschutzes längst nicht mehr zeitgemäß. Wer Kinder und Jugendliche besser vor Alkohol schützen will, muss den frühen Einstieg erschweren – und genau dafür ist die Abschaffung dieser Ausnahme ein wichtiger Schritt“, erklärte Drese am Mittwoch in Schwerin.

Drese setzt sich seit vielen Jahren mit Nachdruck für die Abschaffung des begleiteten Trinkens ein. „Durch viele Initiativen, Anträge und öffentliche Aktionen habe ich immer wieder deutlich gemacht: Alkohol ist kein harmloses Kulturgut, an das man 14- oder 15-Jährige unter dem Schutzmantel der elterlichen Begleitung frühzeitig heranführen sollte“, so die Ministerin.

Gemeinsam mit anderen Ländern brachte Mecklenburg-Vorpommern 2025 erfolgreich eine Initiative in den Bundesrat ein, die die Abschaffung des begleiteten Trinkens forderte. Auch die Gesundheitsministerkonferenz hatte auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns entsprechende Schritte beschlossen.

Drese bezeichnete die heutige Entscheidung des Kabinetts als einen „wichtigen Schritt für einen konsequenten Jugendschutz und großen Erfolg für die Alkoholprävention“. Es dürfe nicht als normal angesehen werden, jungen Menschen schon mit 14 oder 15 Jahren den Einstieg in den Alkoholkonsum zu ermöglichen. „Gerade in der Pubertät befindet sich das Gehirn in einer sensiblen Entwicklungsphase. Frühzeitiger und riskanter Alkoholkonsum kann gravierende gesundheitliche und soziale Folgen haben“, so Drese.

„Wir dürfen Alkohol vor allem auch mit Blick auf junge Menschen nicht länger gesellschaftlich verharmlosen“, sagte Drese weiter. Deshalb seien neben gesetzlichen Regelungen vor allem eine starke Prävention und Aufklärung wichtig. Seit vielen Jahren ist Drese unter anderem Schirmherrin der DAK-Aktion „bunt statt blau“ gegen das Rauschtrinken bei Jugendlichen. Auch 2026 übergab sie als Schirmherrin die Preise des Landeswettbewerbs.

Drese: „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss kommen wir bei einem Anliegen voran, für das Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren kämpft. Jetzt hoffe ich, dass der Bundestag den Weg konsequent weitergeht. Kinder und Jugendliche brauchen klare Regeln, Schutz und Aufklärung – und keine gesetzlichen Ausnahmen, die einen frühen Einstieg in den Alkoholkonsum begünstigen können.“

Der Gesetzentwurf wird nun im Deutschen Bundestag beraten.