Nach Entscheidung des Landesverfassungsgerichts: Landeslisten für Landtagswahl stehen fest – Weg frei für den Stimmzetteldruck und Beginn der Briefwahl
Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat heute die Verfassungsbeschwerde der Partei „Lobbyisten für Kinder“ auf Zulassung zur Landtagswahl am 20. September 2026 verworfen, womit auch der Antrag auf einstweilige Anordnung gegenstandslos ist. Die Landesliste war zuvor durch den Landeswahlausschuss wegen Fristversäumnisses zurückgewiesen worden. Damit stehen nun die 19 zugelassenen Landeslisten endgültig fest und es liegt die erforderliche Rechtssicherheit vor.
„Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts schafft für die Wahlbehörden die maßgebliche Handlungssicherheit, um das Wahlverfahren geordnet fortzuführen“, betont Innenminister Christian Pegel. „Sämtliche Vorbereitungen in den Kommunen sind getroffen, sodass die Aufträge an die Druckereien jetzt unverzüglich herausgehen. Unser oberstes Ziel ist es, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Unterlagen für die Briefwahl nun auf schnellstem Wege zur Verfügung gestellt werden können.“
Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter geben den Druck der Stimmzettel umgehend frei. Parallel bereiten die Gemeindewahlbehörden den Versand vor, damit die Ausgabe der Briefwahlunterlagen unmittelbar nach Anlieferung der Stimmzettel starten kann.