Landesregierung will Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe
Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat sich heute hinter die Forderung gestellt, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen. Im Land will die Landesregierung der 2025 auf den Weg gebrachten Gesundheitsbezogene Hitzeschutzplan und die kürzlich beschlossene Klimaanpassungsstrategie konsequent umsetzen.
„Wir müssen entscheidende Maßnahmen ergreifen, um insbesondere ältere Menschen besser vor den Folgen von Hitzewellen zu schützen. Es geht darum, die öffentliche Infrastruktur, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen besser gegen Hitze abzuschirmen. Wir brauchen ausreichend Bäume, Schattenplätze und Grünflächen auch in Städten. Hitze und Trockenheit haben auch Folgen für die Landwirtschaft. Auch hier müssen Folgen abgefedert werden. Bund, Länder und Kommunen stehen gemeinsam in der Verantwortung für Klimaanpassung und Naturschutz. Deshalb unterstützen wir den Vorschlag von Bundesminister Schneider. Das Land wird dazu eine Initiative für die nächste Bundesratssitzung vorbereiten“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.
„Ich habe seit Jahren um diese neue Gemeinschaftsaufgabe gestritten und gekämpft. Ziel ist es, Klima und Naturschutzmaßnahmen mit dem Bund, Ländern und Gemeinden effizient voranzubringen. Das schafft Akzeptanz und Vertrauen in dieses Thema. Alles was wir sinnvoll und diesen Sektor investieren, hilft den Menschen der Natur und am Ende dem Planeten um zu überleben“, sagte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.
„Der Klimawandel ist längst auch bei uns in MV angekommen mit längeren Hitze- und Trockenperioden, vermehrten Starkregenereignissen und tropischen Nächten. Wir haben uns im Land deshalb vor einigen Jahren auf den Weg gemacht, den gesundheitsbezogenen Hitzeschutz als wichtiges, gesellschaftlich relevantes Thema zu behandeln und gemeinsam mit allen Akteuren im Sozialbereich Maßnahmen zu entwickeln. Daran gilt es nun anzuschließen, um den vorausschauenden Umgang mit Hitze als nationale Aufgabe und zentrale ressortübergreifende Herausforderung zu begreifen. Dabei geht es etwa um ein Förderprogramm Klimaanpassung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, ein Programm zur energetischen Sanierung von Gebäuden sozialer Dienstleister und den besseren Schutz von Beschäftigten gegen Hitze“ betonte die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese.
„Klimaschutz und Klimaanpassung sind auch eine Frage sozialer Gerechtigkeit. Wer in einer gut gedämmten Wohnung mit Garten lebt, kann sich vor extremer Hitze anders schützen als ein älterer Mensch in einer aufgeheizten Stadtwohnung. Und auch die Möglichkeiten der Kommunen, Vorsorge zu treffen und in Klimaanpassung zu investieren, sind unterschiedlich. Der Schutz vor Hitze, Trockenheit und Extremwetter darf aber weder vom Einkommen noch von den finanziellen Möglichkeiten vor Ort abhängen. Deshalb wollen wir Klimaanpassung und Naturschutz dauerhaft als gemeinsame staatliche Verantwortung von Bund und Ländern im Grundgesetz verankern. Eine neue Gemeinschaftsaufgabe schafft dafür die zwingend notwendige verfassungsrechtliche Grundlage und ermöglicht es, die Kommunen langfristig und wirksam zu unterstützen“, erläuterte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jaqueline Bernhardt.