Landesregierung beschließt Bundesratsinitiative zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes

Dr. Wolfgang Blank: „Mehr kommunale Mitsprache beim Ausbau der Windenergie“

Nr.123/26  | 18.08.2026  | WM  | Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Schwerin, 18. August 2026. Mecklenburg-Vorpommern möchte den Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten beim Ausbau der Windenergie geben und damit die Akzeptanz vor Ort stärken. Das Kabinett hat heute beschlossen, eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) auf den Weg zu bringen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen künftig auch Windenergieflächen mit planerischen Höhenbegrenzungen auf die bundesgesetzlichen Flächenziele angerechnet werden können.

Mecklenburg-Vorpommern will erreichen, dass Windenergieflächen künftig auch dann auf das vom Bund vorgegebene Flächenziel angerechnet werden können, wenn die Gemeinden dort die Höhe der Anlagen begrenzen. Bislang ist das nicht möglich – dadurch kann der Druck entstehen, zusätzliche Flächen für Windenergie auszuweisen.

„Mecklenburg-Vorpommern steht für einen klug ausgesteuerten Ausbau der Erneuerbaren. Die Menschen und die Gemeinden vor Ort müssen mitsprechen können, wenn sich in ihrer Nähe ein Windrad dreht. Die Anlagen werden leistungsfähiger, aber auch immer höher. Deshalb ist es wichtig, den Gemeinden mehr Möglichkeiten zu geben, selbst zu gestalten und beispielsweise über Bebauungspläne angemessene Höhenbegrenzungen festzulegen. Solche kommunalen Planungen dürfen nicht dazu führen, dass die Flächen anschließend nicht mehr auf die bundesweiten Ausbauziele angerechnet werden können.“ Das sagte Dr. Wolfgang Blank Minister für Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung.

Der Bund verpflichtet Mecklenburg-Vorpommern, bis Ende 2027 insgesamt 1,4 Prozent der Landesfläche für Windenergiegebiete auszuweisen. Grundlage für die Berechnung der Flächenziele war eine Referenzanlage mit einer Gesamthöhe von 250 Metern und einem Rotordurchmesser von 165 Metern. Die technische Entwicklung ist inzwischen weiter fortgeschritten: Moderne Windenergieanlagen können deutlich höher sein. Besonders beim Repowering, also dem Ersatz älterer Anlagen durch neue und leistungsfähigere, kann es zu erheblichen Höhensprüngen kommen. Heute sind Anlagen von 270 Metern und mehr nicht ungewöhnlich.

Nach geltendem Bundesrecht können Flächen mit planerischen Höhenbegrenzungen grundsätzlich nicht auf die vorgeschriebenen Flächenziele angerechnet werden. Das betrifft auch kommunale Planungen über Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Gleichzeitig können sich Höhenbeschränkungen beispielsweise aus dem Schutz des Landschaftsbildes und bedeutender Denkmale oder aus Anforderungen der Luftverkehrssicherheit ergeben.

„Es ist schwer vermittelbar, wenn eine Gemeinde grundsätzlich bereit ist, Flächen für Windenergie auszuweisen, gemeinsam mit den Menschen vor Ort eine tragfähige Lösung entwickelt und diese Fläche am Ende wegen einer Höhenbegrenzung nicht auf das Flächenziel angerechnet werden kann. Genau das wollen wir ändern. Wir stärken damit die kommunale Planungshoheit, ohne die Ausbauziele abzusenken“, so Blank.

Konkret schlägt Mecklenburg-Vorpommern vor, das Windenergieflächenbedarfsgesetz so zu ändern, dass planerische Höhenbegrenzungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden, ohne dass die betreffende Fläche ihre Anrechenbarkeit verliert. Maßstab soll das Verhältnis der vom Bund zugrunde gelegten Referenzanlage sein: Mit der nun vorgeschlagenen Regelung kann eine Gemeinde beispielsweise verbindlich festlegen, dass eine 275 Meter hohe Anlage mindestens 1.100 Meter von der Ortschaft entfern sein muss.

„Da, wo größere Anlagen sinnvoll und verträglich sind, sollen sie auch gebaut werden können. Aber wir wollen den Kommunen ein Instrument geben, mit dem sie örtliche Besonderheiten berücksichtigen und Konflikte frühzeitig lösen können. Das kann gerade beim Repowering helfen, Akzeptanz zu erhalten und gleichzeitig mit weniger, aber leistungsfähigeren Anlagen mehr erneuerbaren Strom zu erzeugen“, sagte Blank. Dazu trägt auch bei, dass wir bereits vor einem Jahr per Landesgesetz festgelegt haben, dass die Anlagen in MV auch beim Repowering mindestens 1.000 Meter von der Ortschaft entfernt sein müssen.“

Eine weitere Maßnahme der Landesregierung für eine höhere Akzeptanz der Menschen beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern ist die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz, die im Frühjahr dieses Jahres beschlossen wurde. Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass Gemeinden und Menschen finanziell am Bau von neuen Windenergieanlagen und Solarparks in ihrer Umgebung profitieren können.

Der Gesetzesantrag Mecklenburg-Vorpommerns soll dem Bundesrat zugeleitet und am 25. September 2026 erstmals beraten werden.