Öffentlichkeitsbeteiligung zu Managementplänen für EU-Vogelschutzgebiete
Nach dem Abschluss der FFH-Managementplanung im Jahr 2018 soll nun in Kürze die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Managementplänen für die EU-Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern starten. Die Erarbeitung der Pläne wird durch die Fachbehörden für Naturschutz nach einer eigens hierfür entwickelten landeseinheitlichen Methodik durchgeführt. Die Erstellung erfolgt ausschließlich digital und ist auf die wesentlichen Informationen fokussiert.
Dazu erklärt Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus: „Seit fast 50 Jahren verpflichtet die europäische Vogelschutzrichtlinie die Mitgliedsstaaten zum Schutz der Vogelarten. Erschütterndes Ergebnis: Wir haben den Rückgang in MV nicht aufgehalten und sind unserer Verpflichtung nicht mit der notwendigen Sorgfalt nachgekommen. 50 Prozent der im Rahmen der Managementplanung zu bearbeitenden Arten sind in der Roten Liste der gefährdeten Tierarten MV als vom Aussterben bedroht (Rote Liste Kategorie 1) oder stark gefährdet (Rote Liste Kategorie 2) aufgeführt. Es bedarf zukünftig sehr viel höherer Anstrengungen den Rückgang der Arten zu stoppen.“
Der jetzt startenden Planerstellung geht eine im Jahr 2021 begonnene umfassende Kartierung der Brutvogelbestände voraus. Die Erfassung der aktuellen Brutvogelbestände hat das Ziel, einen Überblick über die Arten und deren Häufigkeit in den Gebieten zu erlangen. Zwischenzeitlich wurden die Erhebungen für den überwiegenden Anteil der Vogelschutzgebiete abgeschlossen. Auf Grundlage dieser Daten werden für die jeweiligen EU-Vogelschutzgebiete Schwerpunktbereiche der Vogelarten ermittelt und Flächen mit geeigneten Maßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Arten hinterlegt. Es handelt sich dabei um einen Fachplan, der für die Naturschutzbehörden verbindlich ist. Die 61 in Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesenen und mit der Natura 2000-Landesverordnung im Jahr 2011 unter Schutz gestellten EU-Vogelschutzgebiete umfassen insgesamt 9275 km² und damit 29,9 Prozent der Landesfläche MV. Davon entfallen 5695 km² auf Landfläche und 3580 km² auf Hoheitsgewässer.
Im Fokus stehen 88 Brutvogelarten, für die Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Verantwortung trägt. Diese wurden sogenannten Lebensraumgilden zugeordnet. Arten mit vergleichbaren Ansprüchen werden hier zusammengefasst. Dies erleichtert in Anbetracht der Vielzahl der Arten die Planung – vor allem aber auch die anschließende Umsetzung.
„Verluste von Lebensräumen sind insbesondere in den nutzungsgeprägten Lebensräumen zu verzeichnen. So sind beispielsweise alle neun für die Maßnahmenplanung relevanten Feuchtgrünlandarten, zu denen u.a. der Große Brachvogel und der Kiebitz gehören, in den höchsten Gefährdungsklasse der Roten Liste eingestuft. In der Vergangenheit trug die Kulturlandschaft maßgeblich zur Schaffung und Bereitstellung von zusagenden Lebensräumen bei. Heute sind die einst geschaffenen Habitate durch Nutzungsintensivierung, Entwässerung und Störeinflüsse stark beeinträchtigt und teilweise verschwunden. Die Trendumkehr kann der Naturschutz nicht alleine herbeiführen. Die vorherrschenden Flächennutzer Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und in Abhängigkeit vom jeweiligen Gebiet auch weitere, wie Jägerschaft und Tourismus, sind hier ebenfalls in der Pflicht. Es ist zwingend erforderlich, dass diese gemeinsam und auf Augenhöhe mit dem Naturschutz sehr zeitnah tragbare und zielführende Lösungen finden. Hierzu ist die Managementplanung für die Vogelschutzgebiete eine wichtige Grundlage – den Planungen müssen jedoch dringend Taten folgen“ so Minister Backhaus.
Hintergrund:
Seit 1979 und damit seit über 40 Jahren existiert die Europäische Vogelschutzrichtlinie. Deren Ziel ist es, die wildlebenden heimischen Vogelarten im Gebiet der Europäischen Union in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten. Trotz Existenz dieser für die Mitgliedsstaaten verbindlichen Richtlinie ist seit 1979 ein starker Rückgang der Bestände wildlebender heimischer Vogelarten festzustellen. Dies deutet darauf hin, dass bislang nicht genügend geeignete Anstrengungen unternommen wurden, um das besorgniserregende Schwinden der Vogelbestände zu stoppen und umzukehren. Die Europäische Kommission hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Beanstandet wird unter anderem die ausstehende Erarbeitung von Managementplänen (Bewirtschaftungsplänen), die eine Grundlage für die gezielte Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung stabiler Vogelpopulationen in den EU-Vogelschutzgebieten darstellen sollen.
Digitale Information und Öffentlichkeitsbeteiligung
Die erarbeiteten Entwürfe der Managementpläne werden zur Information und im Rahmen des Beteiligungsverfahren auf den Internetseiten der Fachbehörden für Naturschutz bereitgestellt. Der Beginn der Beteiligung wird jeweils auf den Internet-Startseiten der Fachbehörden bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt ist über die dortige Gebietsliste eine Verlinkung auf den Entwurf des Plans möglich.
Der Beteiligungszeitraum beträgt im Regelfall vier Wochen. In dieser Zeit können Stellungnahmen bei der jeweiligen Fachbehörde für Naturschutz abgegeben werden. Auch dies sollte bevorzugt digital erfolgen. Hierzu sollen auf den Internetseiten der Fachbehörden entsprechende Plattformen eingerichtet werden.
Sämtliche Stellungnahmen werden von den Fachbehörden geprüft. Zu allen Stellungnahmen erfolgt eine Zusammenstellung der Prüfergebnisse mit Begründung. Die Ergebnisse werden anonymisiert mit dem abgeschlossenen Plan anschließend auf den Internetseiten der zuständigen Fachbehörde veröffentlicht.
Die ersten Beteiligungsrunden beginnen nach den Sommerferien.
Um per E-Mail rechtzeitig über aktuelle Bekanntmachungen informiert zu werden, kann der Service https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/abo/ genutzt werden.