Start ins neue Schuljahr mit klaren Regeln und mehr Praxis
Oldenburg: Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern Neugier, Zuversicht und Freude am Lernen
Am Montag, 24. August 2026, starten 163.600 Schülerinnen und Schüler an den 561 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ins neue Schuljahr. „Ein neues Schuljahr bietet die Chance, Wissen zu erweitern und über sich hinauszuwachsen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich hoffe, dass alle Schülerinnen und Schüler mit Neugier, Zuversicht und Freude am Lernen die Schulen besuchen. Den Lehrkräften und allen Beschäftigten an unseren Schulen wünsche ich Kraft und gutes Gelingen bei den anstehenden Aufgaben. Den Jugendlichen in den Abschlussklassen drücke ich die Daumen, dass ihr letztes Schuljahr so verläuft, wie sie es sich vorstellen.“
In diesem Schuljahr werden 13.300 Kinder eingeschult. Insgesamt besuchen 28.800 Schülerinnen und Schüler die flexible Schuleingangsphase. „Die Einschulung ist für Kinder und Familien ein ganz besonderer Moment. Mit dem ersten Schultag beginnt ein neuer Lebensabschnitt voller Entdeckungen und mit neuen Erfahrungen. Ich wünsche unseren Erstklässlerinnen und Erstklässlern, dass sie neugierig bleiben, gerne lernen, Freundschaften schließen und jeden Tag selbstständiger werden. Schule soll ein Ort sein, an dem Kinder ihre Stärken entdecken und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten entwickeln können“, so Oldenburg weiter.
Für die 36.700 Schülerinnen und Schüler an den 60 beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft beginnt das neue Schuljahr eine Woche später, am Montag, 31. August 2026. „Berufliche Bildung eröffnet jungen Menschen konkrete Perspektiven und bietet ihnen beste Chancen für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Gleichzeitig sichern gut ausgebildete Fachkräfte die Zukunft unserer Wirtschaft. Jugendliche an unseren beruflichen Schulen können ihre Talente einbringen, praktische Erfahrungen sammeln und ihren persönlichen beruflichen Weg erfolgreich gehen“, sagte die Bildungsministerin.
Das neue Schuljahr startet mit vielen bewährten Angeboten, aber auch mit Neuerungen und Verbesserungen, auf die sich die Schulen seit Längerem vorbereiten.
- Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 haben Grundschülerinnen und Grundschüler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat vom 1. August 2029 an jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Im neuen Schuljahr erhalten alle eingeschulten Kinder eine Förderung von 40 Stunden pro Woche, unabhängig vom elterlichen Bedarf – auch in den Ferien ohne Antragsstellung. Eltern haben darüber hinaus die Möglichkeit, einen Förderumfang von 50 Wochenstunden zu beantragen.
- Neue Regelungen zur Versetzung in Kraft
Mit den neuen Regelungen erhalten Schülerinnen und Schüler klare und transparente Vorgaben für den Notenausgleich und zur Versetzung. So entscheidet an Grundschulen die Klassenkonferenz gemeinsam mit den Eltern, wie lange Kinder in der Schuleingangsphase verbleiben. Bislang war allein der Elternwille entscheidend. Für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 der Regionalen Schule ist unter anderem ein Notenausgleich in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache ausgeschlossen. Auch an Gymnasien ist ein Notenausgleich in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache nicht mehr möglich.
- Regelungen zur Nutzung digitaler Geräte
An den Schulen treten neue Hausordnungen in Kraft, in denen sie die Verwendung von Smartphones, Tablets und Laptops im Schulgebäude und auf dem Schulgelände geregelt haben. Das Land hatte zu Beginn des vergangenen Schuljahres entsprechende Empfehlungen zur Verfügung gestellt, mit Hilfe derer die Schulen ihre Regeln überprüfen oder neu verfassen konnten. Die Empfehlungen sehen vor, dass Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Unterricht, auf dem Schulhof und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes keine privaten Smartphones nutzen. Gleiches gilt für die Jahrgangsstufen 7 bis 9. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. In den Jahrgangsstufen 10 bis 12 sehen die Empfehlungen vor, dass private Smartphones innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden können – etwa durch festgelegte Nutzungszeiten.
- Neue Stundentafel für die Förderschulen Lernen
Mit der Neuausrichtung der Inklusionsstrategie erhalten Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Garantie, dass sie auch über das Jahr 2035 hinaus in eigenständigen Klassen lernen können. Für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht ab dem neuen Schuljahr eine neue Stundentafel zur Verfügung. Sie sieht die Einführung des Faches Englisch ab Klasse 7 und die Stärkung der Berufswahlkompetenz durch praktische Erfahrungen in Betrieben vor.
Das neue Fach Handwerk wird in den Jahrgangsstufen 5 und 8 der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen erteilt und umfasst handwerkliche und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Ziel ist es, noch mehr Schülerinnen und Schülern den Erwerb der Berufsreife zu ermöglichen und den Übergang in die berufliche Bildung zu erleichtern. Unterricht im Fach Englisch ist in der Berufsschule verpflichtend.
Die Förderschulen können die neue Stundentafel bereits im Schuljahr 2026/2027 umsetzen. Verpflichtend ist sie ab dem Schuljahr 2027/2028.
- Schulwerkstätten werden ausgebaut
Das Land weitet die Schulwerkstätten an weiterführenden allgemein bildenden Schulen schrittweise auf die Jahrgangsstufen 8 und 9 aus. Bislang gab es dieses inklusive Angebot in den Jahrgangsstufen 5 bis 7. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden dort individuell begleitet und gefördert, um einen bundesweit anerkannten Schulabschluss – die Berufsreife – zu erreichen. Dadurch werden in der Folge auch die Regelklassen in der abschlussbezogenen Arbeit entlastet.
- Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler
Die Inklusionsstrategie nimmt weiterhin alle Kinder und Jugendlichen in den Blick. Dazu gehört ausdrücklich auch die Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler. So geht der Ausbau begabungsfördernder Netzwerke an Grundschulen, Gesamtschulen und Gymnasien weiter. Die Förderung an den Spezialgymnasien mit den Schwerpunkten Hochbegabung, Musik und Sport besteht fort, genauso wie das Angebot der Profilschulen mit den Schwerpunkten Humanistische Bildung, Niederdeutsch und MINT.
- Demokratiebildung ist fester Bestandteil schulischer Arbeit
Mit der Aufnahme des Beutelsbacher Konsenses in das Schulgesetz hat das Land politische Bildung erstmals ausdrücklich gesetzlich verankert. Schulen sind verpflichtet, politische Bildung ergebnisoffen zu gestalten und zugleich demokratische Werte zu vermitteln. Kontroverse Themen aus Wissenschaft und Politik sind auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Gleichzeitig wird der Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verbindlich festgeschrieben. Lehrkräfte erhalten dadurch mehr Rechtssicherheit und Rückhalt bei der Gestaltung eines demokratischen Schulalltags.
- Landesweiter Gedenk- und Projekttag verpflichtend
Alle weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 widmen sich am 27. Januar, dem Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, der Erinnerungsarbeit. Mit dem Schuljahr 2026/2027 wird der Gedenk- und Projekttag verpflichtend. Er dient dazu, die Erinnerung an den Holocaust wachzuhalten und die Beschäftigung mit den Grundwerten der Demokratie nachhaltig im Schulalltag zu verankern. Der landesweite Gedenk- und Projekttag bedeutet jedoch nicht, dass alle Aktivitäten an diesem Tag stattfinden müssen. Ziel ist es vielmehr, den 27. Januar in bestehende Unterrichtskonzepte einzubinden. Auch Grundschulen werden ermutigt, sich zu beteiligen.
- Digitale Landesschule wird weiter ausgebaut
Lehrkräfte an der Digitalen Landesschule können Leistungsbewertungen vornehmen, die an die jeweilige Stammschule übermittelt werden. Der Präsenzunterricht bleibt zwar Grundlage schulischer Arbeit, wird jedoch gezielt durch digitale Angebote ergänzt. Die Digitale Landesschule ermöglicht es, kurz- und langfristige Unterrichtsausfälle abzufedern und ortsunabhängigen, rahmenplankonformen Unterricht bereitzustellen. Das Angebot wird schrittweise erweitert, sodass bis 2029 Unterricht in allen Schularten, Jahrgängen und Niveaustufen möglich ist.