Justiz schöpft über 14 Mio. Euro an Vermögen ab
Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir müssen die Praxis der Vermögensabschöpfung stetig optimieren.“
Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2025 insgesamt rund 14,1 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Fast die Hälfte davon, rund 6,8 Millionen Euro, wurden an geschädigte Privatpersonen, weitere ca. 3,7 Millionen Euro an geschädigte staatliche Institutionen ausgekehrt.
Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Kriminalität darf sich nicht lohnen. Das gilt gerade dort, wo mit Straftaten erhebliche Vermögen aufgebaut und deren Herkunft professionell verschleiert wird. Auf der letzten Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister haben wir deshalb darauf hingewiesen, dass die geltenden Grenzen für die Offenbarung und Verwertung steuerlicher Informationen in bestimmten Fällen die Beweisführung bei der selbständigen erweiterten Einziehung erschweren können. Das Steuergeheimnis ist ein hohes Gut und darf nicht leichtfertig aufgeweicht werden. Zugleich müssen wir prüfen, ob es eng begrenzte Fälle gibt, in denen vorhandene steuerliche Erkenntnisse für eine wirksame Vermögensabschöpfung genutzt werden können. Deshalb haben wir die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten zu prüfen, ob und unter welchen rechtsstaatlichen und verhältnismäßigen Voraussetzungen eine solche Nutzung möglich ist. Wer Vermögen aus Straftaten erlangt hat, soll sich nicht hinter staatlichen Zuständigkeitsgrenzen verstecken können“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.
Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Die Vermögensabschöpfung bleibt ein wichtiges Instrument der Kriminalitätsbekämpfung. Die von den rechtskräftigen Einziehungsanordnungen betroffenen Vermögenswerte sind weiterhin auf einem hohen Stand und zeigen erneut die Wirksamkeit der Vermögensabschöpfung, um deliktisch erlangte Vermögenswerte zu entziehen.“